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Vergriff sich Vorarlberger Pensionist im Säntispark an einem Teenager?

Der Mann hat seit September Hausverbot im Säntispark
Der Mann hat seit September Hausverbot im Säntispark ©VOL.AT
Einem 66-Jährigen wird vorgeworfen, er habe in einem Whirlpool sexuelle Handlungen an einem 15-Jährigen vorgenommen. So fällt das Urteil aus.
Säntispark - Impressionen
15-Jähriger im Säntispark sexuell missbraucht
Säntispark: Kommt der Täter aus Vorarlberg?

Am Montag musste sich ein 66-jähriger Vorarlberger vor dem Kreisgericht St. Gallen verantworten. Gegen ihn wurde der Vorwurf erhoben, im Schweizer Bäderparadies Säntispark sexuelle Handlungen an einem 15-jährigen Minderjährigen vorgenommen zu haben.

Übergriff am Geburtstag

Das ist passiert: Ein Jugendlicher feierte im September 2018 zusammen mit einem Freund im Säntispark in Abtwil seinen 15. Geburtstag. Im Verlaufe des Abends trafen die beiden Teenager auf den heute 66-jährigen Beschuldigten aus Vorarlberg, der seit 15 Jahren Stammgast im Säntispark ist - hauptsächlich im Nacktbereich der Sauna, wie er vor Gericht erzählt.

Wie "20 Minuten" berichtet, ist der Beschuldigte ein gelernter KFZ-Mechaniker aus Vorarlberg, der seit zwei Jahren pensioniert ist. Er lebt mit seiner Frau in Vorarlberg und hat selber drei erwachsene Kinder.

Vorwurf der sexuellen Handlungen im Whirlpool

Der vor Gericht erhobene Vorwurf an den Pensionisten lautet: Er soll im Sprudelbecken sexuelle Handlungen für ein paar Sekunden am primären Geschlechtsteil des 15-Jährigen vorgenommen haben. Laut Anklageschrift hielt der Mann den Teenager am Knie fest und soll den Jugendlichen in Folge gegen dessen Willen mit seiner linken Hand am Oberschenkel gestreichelt, ihm zwischen die Beine gegriffen und sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen haben. Der Jugendliche will daraufhin sofort den Whirlpool verlassen haben. Mit den Worten: "Verpiss dich!"

Daraufhin hätten Angestellte versucht, den mutmaßlichen Täter festzuhalten, doch der Vorarlberger konnte flüchten, bevor die Polizei eintraf.

Angeklagter schildert Vorfall völlig anders

Der Angeklagte schildert den vermeintlichen Vorfall völlig anders. Er räumt ein, den beiden Jugendlichen mehrfach in der Sauna begegnet zu sein. Danach später im Sprudelbecken. Dort habe er plötzlich die Badehose des Jugendlichen auf seiner Handoberfläche gespürt. Sofort habe er die Hand weggezogen und "Sorry" gesagt. Sowie: "Geht´s noch!". Dann habe er den Whirlpool verlassen, sei sich duschen und umziehen gegangen.

Das war aber noch nicht das Ende, es kam zu einer weiteren Begegnung mit dem Jugendlichen: Als der Vorarlberger Pensionist den Saunabereich verließ, sei er von dem Jugendlichen als Vergewaltiger beschimpft und mit Fußtritten und Boxschlägen angegriffen worden.

Kurios: Weil der Verdächtige in Vorarlberg wohnt und österreichischer Staatsbürger ist, konnte er den Medienberichten zufolge nicht festgenommen werden. Die Staatsanwaltschaft konnte nur eingreifen, wenn der Mann freiwillig zur Befragung in die Schweiz kommt. Weswegen die Staatsanwaltschaft ihm freies Geleit anbot.

Das Urteil

Was damals genau geschah, konnte vor Gericht nicht zur Gänze geklärt werden. Die Versionen des 15-Jährigen und des 66-Jährigen gehen weit auseinander. Dennoch wurde der Mann am Montag vom Kreisgericht St. Gallen zu einer bedingten zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Hinzu kommt eine Strafe in Höhe von 4400 Franken und die Übernahme der Verfahrenskosten. Zudem soll der Vorarlberger fünf Jahre des Landes verwiesen werden.

Und: Seit dem Vorfall im September hat der Mann außerdem Hausverbot im Säntispark.

(Red.)

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