Verbraucherschützer-Klage wegen EVN-Preiserhöhung 2022

Das Oberlandesgericht Wien entschied, dass die EVN-Preiserhöhung unzulässig war. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) einigte sich mit der EVN darauf, dass betroffene Kunden bei Antrag entweder eine Ausgleichszahlung oder eine Gutschrift im Bonusprogramm der EVN erhalten.
Verbraucherschützer: VKI-Vergleich mit EVN für Verbraucher nicht vorteilhaft
Dieser Vergleich sei aber für die Kunden nicht vorteilhaft, meint der VSV: "Wir haben anhand von Musterfällen diese Vergleichsbeträge nachgerechnet und mussten feststellen, dass erheblich weniger zur Rückzahlung angeboten wird, als die Kunden Anspruch hätten", schreibt der VSV in einer Aussendung am Freitag. Der VSV hat nun im Namen von 90 EVN-Kunden eine sogenannte "Abhilfeklage" gegen die EVN eingebracht - also eine Klage, um Rückerstattungen an die Kunden zu erwirken. Das Gericht muss diese noch zulassen, inzwischen lädt der VSV aber bereits dazu ein, sich der Verbandsklage anzuschließen.
EVN verweist auf gute Akzeptanz und einfache Abwicklung
"Diese Abhilfeklage hat der VSV bereits mehrfach angekündigt und sie wird jetzt von unabhängigen Gerichten beurteilt werden. Unser Vergleichsangebot gemeinsam mit dem VKI gilt und wird von unseren Kundinnen und Kunden sehr gut angenommen. Bisher haben rund 150.000 Kunden das Angebot erhalten, 70.000 haben es auch bereits angenommen", heißt es in einer Stellungnahme der EVN dazu. Das Unternehmen weist außerdem darauf hin, dass der mit dem VKI ausgehandelte Vergleichsbetrag unbürokratisch und "ohne Kosten für Prozessfinanzierer, Mitgliedsbeitrag, Prozessrisiko und Gerichtstermine" ausgezahlt werde.
(APA/Red)
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