Universitäten fordern Begrenzung von Zulassungsanträgen pro Person

Diese Praxis führt zu einem enormen Verwaltungsaufwand und verzögert die Bearbeitung von Anträgen.
Überlastung durch Vielzahl an Anträgen
Das "Netzwerk Studium" der Universitäten, ein Zusammenschluss der für Studienzulassung zuständigen Abteilungen, sieht in der zunehmenden Digitalisierung und Verfahrensvereinfachung einen Grund für die Flut an Anträgen.
Vorschlag zur Begrenzung
Um dieser Herausforderung zu begegnen, schlagen das Netzwerk und die Universität Wien eine gesetzliche Regelung vor, die es dem Rektorat ermöglichen würde, die Anzahl der Zulassungsanträge pro Person und Frist zu begrenzen. Ziel ist es, eine "wenig fokussierte Studienwahl" einzudämmen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Im Durchschnitt werden derzeit drei Anträge pro Person und Frist gestellt, mit einem Rekord von 28 Anträgen eines Bewerbers.
Vollständigkeit von Anträgen
Ein weiteres Problem stellen unvollständige Anträge dar, besonders von Studienwerbern aus Drittstaaten. Die Universität Wien und die Universitätenkonferenz (uniko) unterstützen die Forderung nach einer Regelung, die es ermöglichen würde, unvollständige Anträge sofort zurückzuweisen. Dies soll die Verfahren beschleunigen und faire Bedingungen für alle Bewerber schaffen.
Statistische Einblicke
Die Dringlichkeit dieser Maßnahmen wird durch Zahlen untermauert: Im Jahr 2023 wurden 17.151 Zulassungsanträge von Personen aus Drittstaaten gestellt, von denen knapp 7.300 formal unvollständig waren. Trotz eines Verbesserungsverfahrens wurden zwei Drittel dieser Anträge zurückgewiesen. Von den mehr als 17.000 Anträgen begannen letztlich nur knapp 3.000 ein ordentliches Studium oder besuchten den Vorstudienlehrgang.
Mit diesen Maßnahmen hoffen die Universitäten, die Studienzulassung effizienter und gerechter zu gestalten und gleichzeitig die Qualität der Studienbewerbungen zu erhöhen.
(VOL.AT)
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