Ukraine-Gipfel: Putin könnte in Wien Immunität erhalten

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat unter anderem das neutrale Österreich als Ort eines etwaigen Gipfeltreffens mit Russlands Staatsoberhaupt Wladimir Putin in Spiel gebracht. Angesichts eines Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs müsste Putin bei einer Einreise nach Österreich eigentlich festgenommen werden. Im österreichischen Außenministerium sieht man jedoch eine Möglichkeit, ihm im Fall des Falles Immunität vor Strafverfolgung zu garantieren.
Wien als neutraler Verhandlungsort
"Als Gastgeberland mehrerer internationaler Organisationen, darunter der OSZE, verfügt Österreich über langjährige Erfahrung in der Ausrichtung internationaler Treffen sowie in der Förderung von Dialog und steht als Austragungsort und Vermittler für mögliche Friedensgespräche bereit, sollte dies der Wunsch sein", erklärte eine Sprecherin des Außenministeriums am Donnerstag gegenüber der APA.
Amtssitzabkommen als Rechtsgrundlage
Österreich sei zwar Vertragspartei zum Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs und alle Vertragsparteien seien grundsätzlich verpflichtet, seine Haftbefehle umzusetzen, erläuterte sie. Es bestünde allerdings die Möglichkeit, auf Grund von Amtssitzabkommen mit internationalen Organisationen in Wien mit dem Gerichtshof in Kontakt zu treten, um Putin eine Teilnahme an Friedensverhandlungen zu ermöglichen. Zur Anwendung kämen dabei jene Bestimmungen in den Amtssitzabkommen, die für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Konferenzen im Rahmen der betreffenden Internationalen Organisation Immunitäten vorsehen.
Putin befindet sich seit März 2023 auf einer Fahndungsliste des Internationale Strafgerichtshofes in Den Haag. Ihm wird vorgeworfen, für die illegale Deportation von Kindern aus besetzten Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation verantwortlich zu sein und damit ein Kriegsverbrechen begangen zu haben. Russland selbst ist nicht Vertragspartei zum Römischen Statut und hat wiederholt den Internationalen Strafgerichtshof als bedeutungslos dargestellt.
Mongolei verzichtete 2024 auf Festnahme Putins
Seit der Ausstellung des Haftbefehls hat der russische Präsident mit der Mongolei jedoch nur ein einziges Mal offiziell einen Teilnehmerstaat des Internationalen Strafgerichtshofs besucht, in dem er festgenommen hätte werden sollen. Das asiatische Nachbarland Russlands verzichtete jedoch im September 2024 auf einen derartigen Schritt und wurde in Folge vom Strafgerichtshof für diese Nichtkooperation gerügt.
(APA/Red)
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