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Über 1000 Euro Strafe für Eltern? Regierung plant Kopftuchverbot an Schulen

Die Regierung plant ein gesetzliches Verbot für Schülerinnen unter 14 Jahren. Eltern drohen hohe Geldstrafen bei Verstößen.
Die Regierung plant ein gesetzliches Verbot für Schülerinnen unter 14 Jahren. Eltern drohen hohe Geldstrafen bei Verstößen. ©APA/AFP
Noch heuer soll ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorliegen, der das Tragen des Kopftuchs für Schülerinnen unter 14 Jahren an öffentlichen und privaten Schulen verbieten soll. Bereits 2020 scheiterte ein ähnliches Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof.

Die Bundesregierung arbeitet an einem neuen Anlauf für ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren in Bildungseinrichtungen. Der Gesetzesentwurf soll laut Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) im September vorgelegt und in einem der ersten Ministerräte nach der Sommerpause behandelt werden. Ein Beschluss im Herbst gilt als wahrscheinlich.

Das Vorhaben findet sich auf Seite 92 des über 200 Seiten starken Regierungsprogramms von ÖVP, SPÖ und Neos: "Zum Schutz vor Segregation und Unterdrückung von unmündigen minderjährigen Mädchen wird ein verfassungskonformes gesetzliches Kopftuchverbot erarbeitet."

Geplante Strafen für Eltern

Zwar liegt der finale Entwurf noch nicht vor, doch Details aus dem Innenministerium deuten auf einen umfassenden Strafkatalog hin. Demnach sollen Eltern bei wiederholter Missachtung des Verbots mit Geldstrafen von mehreren Hundert bis über 1000 Euro belegt werden.

Lehrkräfte wären verpflichtet, Verstöße zu melden, woraufhin Verwaltungsstrafen gegen Erziehungsberechtigte folgen könnten. Laut Plakolm könnten "allein in Wien zwischen 9000 und 12.000 Mädchen" von dem Verbot betroffen sein. Offizielle Statistiken dazu existieren derzeit nicht.

Rückblick: Gescheitertes Gesetz von 2019

Bereits im Jahr 2019 wurde unter der damaligen türkis-blauen Regierung ein Kopftuchverbot für Mädchen unter elf Jahren eingeführt. Der Verfassungsgerichtshof hob das Gesetz jedoch 2020 auf. Die Begründung: Das Verbot verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, da vergleichbare religiöse Symbole wie Kippa oder Kreuzanhänger nicht betroffen waren.

Auch das Argument des Schutzes vor religiösem Zwang überzeugte das Höchstgericht nicht. Verfassungsexperte Heinz Mayer zeigte sich auch gegenüber dem neuen Vorhaben skeptisch.

Im Ö1-Morgenjournal sagte er Ende Juli: "Der VfGH hat in seinem Erkenntnis aus dem Jahr 2020 die Grenzen sehr eng gezogen, und ich sehe nicht, wie man diese überwinden kann." Eine valide Einschätzung sei aber erst möglich, sobald ein konkreter Entwurf vorliege.

Zusätzliche Maßnahmen geplant

Laut Plakolm soll das geplante Gesetz diesmal von flankierenden Maßnahmen begleitet werden. Darunter fallen Programme gegen sogenannte "Sittenwächter", also Jugendliche, die Druck auf Mädchen ausüben sollen, ein bestimmtes Verhalten oder Erscheinungsbild zu übernehmen. Geplant ist eine engere Einbindung der Jugendhilfe und Schulpsychologie.

Zudem sollen Initiativen gefördert werden, die Mädchen zu einem "selbstbestimmten und sichtbaren Leben" ermutigen. Ob das Gesetz diesmal die verfassungsrechtlichen Hürden überwinden wird, bleibt abzuwarten.

Kritiker warnen vor einer möglichen Ungleichbehandlung religiöser Symbole und einem erneuten Scheitern vor dem VfGH. Unterstützer sehen hingegen ein notwendiges Signal gegen religiöse Bevormundung und für die Rechte von Mädchen.

(VOL.AT)

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