Von Seff Dünser (NEUE)
Bei einem tragischen Unfall auf einem Wanderweg ist im Oktober 2016 in Silbertal eine 14-jährige Schweizerin wegen eines morschen Holzgeländers ums Leben gekommen. Die Wanderin hatte sich auf dem Erlebnisweg der Gemeinde an einen 106 Zentimeter hohen Absicherungszaun angelehnt. Dabei brach der morsche, vier Meter lange und zehn Zentimeter dicke oberste Rundbalken auseinander. Die Jugendliche stürzte 18 Meter über steiles Gelände in einen Bach und zog sich dabei tödliche Verletzungen zu.
Klage
Die Familienangehörigen der Verstorbenen haben die Gemeinde Silbertal verklagt und verlangen 208.000 Euro Schadenersatz. Der Zivilprozess hat gestern am Landesgericht Feldkirch begonnen und wird im November fortgesetzt.
Die drei Kläger machen die Montafoner Gemeinde für das tragische Unglück verantwortlich. Die Eltern und die Schwester der verstorbenen Jugendlichen fordern nach Angaben ihres Anwalts Andreas Ermacora als Trauerschmerzengeld jeweils 50.000 Euro. Zudem verlangen sie Ersatz für die Totfallkosten und den Verdienstentgang. Des Weiteren wird die gerichtliche Feststellung beantragt, dass die Gemeinde die Haftung für allfällige zukünftige Schäden übernehmen muss.
Abweisung gefordert
Beklagtenvertreter Ralf Pohler beantragte die Abweisung der Klage. Denn nach Ansicht des Anwalts der Gemeinde liegt Eigenverschulden der Wanderin vor. Demnach hätte sich die 14-Jährige nicht an das Holzgeländer anlehnen dürfen.
Im Strafverfahren wurde die beiden angeklagten Gemeindearbeiter, die für die Wartung des Holzgeländers zuständig waren, rechtskräftig vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. In der Berufungsverhandlung am Landesgericht wurde im Februar das Urteil des Bezirksgerichts Bludenz bestätigt.
Strafrechtlicher Aspekt
Nach Ansicht der Strafrichter sind die Gemeindearbeiter nicht mitverantwortlich für den tödlichen Unfall. Demnach haben die beiden Bauhofarbeiter im Mai 2016 die Standfestigkeit des Holzgeländers überprüft und dabei keine Schwachstellen gefunden. Es sei nicht feststellbar, in welchem Zustand der oberste Rundbalken bei der Kontrolle fünf Monate vor dem Unfall gewesen sei, sage Berufungsrichterin Angelika Precht-Marte. Die Senatsvorsitzende bezog sich dabei auf das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen. Der Gutachter hielt eine jährliche Überprüfung für ausreichend. Er sagte, der Holzrundling sei zum Zeitpunkt des Unglücks von innen mit Pilz befallen und morsch gewesen.
(Red.)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.