Von: Christiane Eckert
Am Landesgericht Feldkirch wurde nun bestätigt, was das Bezirksgericht Bludenz bereits im Jänner 2018 entschied. Am Tod einer 14-jährigen, schweizer Wanderin ist niemand schuld. Das Mädchen war 2016 mit ihrer Familie im Silbertal wandern, als sie sich gegen ein Holzgeländer lehnte. Der Balken des Geländers brach und die Schülerin stürzte 18 Meter tief in felsdurchsetztes Gelände. Trotz mehrerer Reanimationsversuche erlag das Mädchen ihren Verletzungen. Die Bauhofmitarbeiter, die mit der Wartung des Weges betraut waren, wurden wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, doch die erste Instanz befand die beiden für nicht schuldig.
Gleicher Meinung
Die zweite Instanz teilte die Meinung der ersten. Im Nachhinein weiß man vieles besser, das ändere aber nichts daran, dass die Gemeindearbeiter die Zäune damals nach bestem Wissen überprüft hatten, heißt es sinngemäß in der Begründung. Dass ein heimtückischer Substanzpilz den Balken von innen her befallen und morsch gemacht hatte, konnten die Arbeiter nicht ahnen, hieß es bestätigend im zweiten Rechtsgang. „Das Bezirksgericht Bludenz hat eine verantwortungsvolle Beweiswürdigung vorgenommen, daran gibt es keine Zweifel“, führte Richterin Angelika Prechtl-Marte aus. Die Bekämpfung des Freispruchs seitens der Staatsanwaltschaft hatte somit keinen Erfolg, die freigesprochenen Angeklagten können somit endgültig aufatmen. Die Hinterbliebenen der Verünglückten sind enttäuscht.
(Red.)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.