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Tod am Wanderweg: Freispruch bestätigt

Die beiden Bauhofmitarbeiter wurdn auch in der Berufungsverhandlung von jeder Schuld freigesprochen.
Die beiden Bauhofmitarbeiter wurdn auch in der Berufungsverhandlung von jeder Schuld freigesprochen. ©Eckert
Bauhofmitarbeiter können endlich aufatmen, sie sind unschuldig am tödlichen Unfall im Silbertal und erleichtert.
Ermittlungen nach tödlichem Unfall
14-Jährige tödlich verunglückt

Von: Christiane Eckert

Am Landesgericht Feldkirch wurde nun bestätigt, was das Bezirksgericht Bludenz bereits im Jänner 2018 entschied. Am Tod einer 14-jährigen, schweizer Wanderin ist niemand schuld. Das Mädchen war 2016 mit ihrer Familie im Silbertal wandern, als sie sich gegen ein Holzgeländer lehnte. Der Balken des Geländers brach und die Schülerin stürzte 18 Meter tief in felsdurchsetztes Gelände. Trotz mehrerer Reanimationsversuche erlag das Mädchen ihren Verletzungen. Die Bauhofmitarbeiter, die mit der Wartung des Weges betraut waren, wurden wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, doch die erste Instanz befand die beiden für nicht schuldig.

Gleicher Meinung

Die zweite Instanz teilte die Meinung der ersten. Im Nachhinein weiß man vieles besser, das ändere aber nichts daran, dass die Gemeindearbeiter die Zäune damals nach bestem Wissen überprüft hatten, heißt es sinngemäß in der Begründung. Dass ein heimtückischer Substanzpilz den Balken von innen her befallen und morsch gemacht hatte, konnten die Arbeiter nicht ahnen, hieß es bestätigend im zweiten Rechtsgang. „Das Bezirksgericht Bludenz hat eine verantwortungsvolle Beweiswürdigung vorgenommen, daran gibt es keine Zweifel“, führte Richterin Angelika Prechtl-Marte aus. Die Bekämpfung des Freispruchs seitens der Staatsanwaltschaft hatte somit keinen Erfolg, die freigesprochenen Angeklagten können somit endgültig aufatmen. Die Hinterbliebenen der Verünglückten sind enttäuscht.

(Red.)

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