AA

Teurer Fehler - Zumtobel muss 85.000 Euro Strafe bezahlen

Grund der Strafe ist eine zu spät ausgeschickte Ad-Hoc-Meldung
Grund der Strafe ist eine zu spät ausgeschickte Ad-Hoc-Meldung ©APA - Barbara Gindl
Finanzmarktaufsicht straft Vorarlberger Unternehmen wegen Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung ab.

Der börsennotierte Vorarlberger Lichttechnikkonzern Zumtobel wurde von der österreichischen Finanzmarktaufsicht zu einer Geldstrafe über 85.000 Euro verdonnert. Grund für die hohe Strafe ist eine Pflichtverletzung durch eine zu spät verschickte Ad-Hoc-Meldung.

Verspätete Ad-Hoc-Meldung

Die Zumtobel Group AG erklärte bei der Präsentation des Jahresergebnis von 2017, dass es im Frühjahr 2018 zu einer Wertberichtigung kam. Diese muss aber gesetzlich zumindest vier Wochen vor offizieller Bekanntgabe per Ad-Hoc ausgesendet werden, erklärt "Der Börsianer".

Die Ad-Hoc-Meldung wurde also von der Zumtobel Group AG zu spät ausgeschickt.

Konkret verhängt die FMA die Sanktion wegen Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014).

Zumtobel akzeptiert und zahlt

Die Zumtobel Group AG werde die Strafe der Finanzmarktaufsicht anerkennen und bezahlen, heißt es in dem Börsen-Bericht.

(Red.)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Wirtschaft Vorarlberg
  • Dornbirn
  • Teurer Fehler - Zumtobel muss 85.000 Euro Strafe bezahlen