Der börsennotierte Vorarlberger Lichttechnikkonzern Zumtobel wurde von der österreichischen Finanzmarktaufsicht zu einer Geldstrafe über 85.000 Euro verdonnert. Grund für die hohe Strafe ist eine Pflichtverletzung durch eine zu spät verschickte Ad-Hoc-Meldung.
Verspätete Ad-Hoc-Meldung
Die Zumtobel Group AG erklärte bei der Präsentation des Jahresergebnis von 2017, dass es im Frühjahr 2018 zu einer Wertberichtigung kam. Diese muss aber gesetzlich zumindest vier Wochen vor offizieller Bekanntgabe per Ad-Hoc ausgesendet werden, erklärt "Der Börsianer".
Die Ad-Hoc-Meldung wurde also von der Zumtobel Group AG zu spät ausgeschickt.
Konkret verhängt die FMA die Sanktion wegen Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014).
Zumtobel akzeptiert und zahlt
Die Zumtobel Group AG werde die Strafe der Finanzmarktaufsicht anerkennen und bezahlen, heißt es in dem Börsen-Bericht.
(Red.)
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