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Testamentsfälscher-Prozess: Vorgänger von Jürgen H. wusste von nichts

Hauptangeklagter Jürgen H.
Hauptangeklagter Jürgen H. ©VOL.AT/Schmidt
Salzburg/Dornbirn - Am 15. Verhandlungstag im Prozess am Landesgericht Salzburg um Testamentsfälschungen beim Vorarlberger Bezirksgericht Dornbirn hat am Montag der Schöffensenat die Einvernahme von Zeugen fortgesetzt.
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Testamentsprozess: Tag 15

Der ehemalige Geschäftsstellen-Leiter des Bezirksgerichtes und Vorgänger des Hauptbeschuldigten Jürgen H. (48) sagte, dass der damalige Gerichtsvorsteher keine Einwände gegen die als “Hock” bezeichneten Trinkgelage im Sozialraum des Gerichts geäußert habe. Bei diesen Treffen sei aber nie über gefälschte Testamente gesprochen worden, erklärte der Zeuge.

“Ich kenne diese Testaments-Sachen nur aus den Zeitungen. Von einem verschwundenen Testament wurde mir nie etwas erzählt”, beteuerte der 64-jährige Pensionist, der von 1992 bis 1. April 2006 Geschäftsstellenleiter war. Über den Hauptbeschuldigten Rechtspfleger konnte er nichts Negatives berichten. “Zum damaligen Zeitpunkt gab es nichts auszusetzen. Er hat seine Arbeit ordnungsgemäß erledigt.” Jürgen H. und auch der mitangeklagte Rechtspfleger Clemens M. (52) hätten sich um seinen Posten beworben. “Meines Erachtens war Jürgen H. besser qualifiziert.” M. sei etwas langsamer gewesen. “Er hat sich etwas schwergetan, den Geschäftsanfall mit Rückständen erledigt”, so der 64-Jährige. Schließlich machte Jürgen H. das Rennen.

“Hätte es sofort gemeldet”

Weiters schilderte der Pensionist, dass auch er selbst Getränke für die “Hocks”, die meist nach Dienstschluss um 15.30 Uhr stattgefunden hätten, besorgt habe. “Ist man auch schon am Vormittag beim Bier unten gesessen?”, fragte der vorsitzende Richter Andreas Posch. “Das waren Ausnahmefälle – wenn Besuch gekommen ist.” Bei diesen Hocks sei aber nie von Manipulationen gesprochen worden, auch nicht im Spaß, betonte der Zeuge, der sich wortkarg gab. “Konkret darüber gesprochen wurde sicher nie, und wenn, dann hätte ich es sofort gemeldet.” Hat er etwa die Winkelschreiberei am BG Dornbirn gemeldet?, fragte der Richter. “Nein”, antwortete der ehemalige Geschäftsstellen-Leiter, darüber hätten Kollegen Kenntnis gehabt, und es seien ja Verfahren eingeleitet worden.

Bezirksanwalt im Zeugenstand

In den Zeugenstand trat heute auch ein Bezirksanwalt der Staatsanwaltschaft Feldkirch, in dessen Postfach am BG Dornbirn im Frühjahr 2008 ein manipuliertes Testament hineingeschwindelt wurde, damit es seinen “legalen” Behördenweg nehmen kann. Er habe gedacht, dies sei irrtümlich passiert, und das Testament, das er für ein Original gehalten habe, in die Einlaufstelle zurückgebracht mit dem Hinweis, es gehöre in die Außerstreitabteilung. Eine Richterin wurde dann aufgrund einer Anzeige eines hintergangenen Erbens stutzig, die Affäre flog im Herbst 2009 auf. Über Manipulationen am Gericht habe er “definitiv” nichts gewusst, sagte der Bezirksanwalt.

Urteil frühestens Ende Juli

Am kommenden Mittwoch wird der Chefermittler der Polizei in der Causa als Zeuge befragt. Ursprünglich war geplant, dass der Prozess am 6. Juni abgeschlossen wird und einen Monat später ein Urteil ergeht. Da einige Einvernahmen länger dauerten, wurden für 25., 26. und 27. Juni noch Verhandlungen anberaumt. Frühestens Ende Juli sollen die restlichen Urteile gesprochen werden.

Im “Testamentsfälscher”-Prozess sind insgesamt zehn Personen angeklagt, darunter fünf Justizbedienstete. Sie sollen von 2001 bis 2008 in 18 Verlassenschaftsverfahren 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge manipuliert oder dazu beigetragen haben, um sich und Angehörige zu bereichern. Der inkriminierte Gesamtschaden beträgt zehn Millionen Euro, 158 Geschädigte sind bekannt. Vier geständige Angehörige von Jürgen H. wurden im Laufe des Prozesses bereits schuldig gesprochen. Zwei Urteile sind rechtskräftig.

(APA)

(VPI)

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