Das Gericht gab damit der Amtshaftungsklage von zwei Dornbirnerinnen statt. Noch im Februar dieses Jahres hatte das Landesgericht Feldkirch die Klage abgewiesen, mit der Begründung, dass der notwendige Zusammenhang zwischen Organhandlung und den überwiegenden Privatinteressen des Hauptbeschuldigten Jürgen H. fehle. Die Innsbrucker Richter gelangten nun zu einer anderen Einschätzung. Zitat aus der Urteilsbegründung: “Der Staat muss den äußeren Anschein gegen sich gelten lassen, so wie er selbst Vetrtrauen in die äußeren Anzeichen seiner Macht wie etwa in die Uniform fordert.”
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das am 30. Juli ergangene Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Ball liegt jetzt bei der Finanzprokuratur des Bundes, die binnen vier Wochen Revision beim Obersten Gerichtshof einlegen kann. Der Anwalt der beiden Dornbirnerinnen, Dr. Klaus Fischer, geht davon aus, dass das auch passieren wird. Hält das Urteil, muss in einem weiteren Schritt über die genaue Summe verhandelt werden, die der Staat den Anklageführerinnen zukommen lassen muss. Auf Anfrage von VOL.AT gab der zuständige Sachbearbeiter bei der Finanzprokuratur an, das Urteil noch nicht erhalten zu haben.
Weitreichende Konsequenzen
Bestätigt der Oberste Gerichtshof das Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck, droht der Republik eine Klagelawine. Mehr als 80 Personen sind durch die 16 gefälschten Testamente und zwei Schenkungsurkunden zu Schaden gekommen, insgesamt wurden dadurch rund zehn Millionen Euro den rechtmäßigen Erben vorenthalten. Viele davon könnten ebenfalls eine Amtshaftung geltend machen, erklärt Dr. Fischer. Ob er davon ausgeht, dass das auch passieren wird? “Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon.”
Jürgen H. und fünf mumaßliche Mittäter wurden im August vom Landesgericht Salzburg zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren bedingt und sieben Jahren unbedingt verurteilt. Staatsantwaltschaft und die Verteidiger der Beschuldigten haben Berufung gegen die Urteile eingelegt.
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