AA

Testamentsfälscher-Prozess: Sieben Jahre Haft für Hauptangeklagten

Salzburg - Nach 21 Verhandlungstagen und vier Schuldsprüchen im aufsehenerregenden Prozess um Testamentsfälschungen beim Vorarlberger Bezirksgericht (BG) Dornbirn sind heute, Dienstag, am Salzburger Landesgericht alle restlichen sechs Angeklagten, darunter fünf ehemalige oder suspendierte Justizmitarbeiter, verurteilt worden.
Alles zur Testamentsaffäre
Verteidigern unterlief Fehler
Testamentsprozess-Finale: Bilder aus dem Gerichtssaal
Testamentsaffäre: Angeklagte und Urteile als Diashow
Testaments-Prozess: Vor dem Urteil
"Der Kuchen ist noch lange nicht gegessen"
LG-Präsident Bildstein zu den Testamentsurteilen
Leitender Staatsanwalt Siegele zum Urteil
Das Urteil im Detail (*pdf)

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Andreas Posch ist nicht, wie einige Verteidiger gemeint hatten, von einer One-Man-Show des geständigen Hauptbeschuldigten Jürgen H. (48) ausgegangen. Der suspendierte Geschäftsstellenleiter des BG Dornbirn erhielt sieben Jahre unbedingte Haft. Die nicht geständige, suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichtes Feldkirch wurde zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Ob und welche der Urteile rechtskräftig sind, steht noch nicht fest.

Richter spricht von “System Dornbirn”

Laut Staatsanwaltschaft wurden von 2001 bis 2008 in 18 Verlassenschaftsverfahren 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge manipuliert. Die Täter sollen sich in unterschiedlichen Funktionen an den Fälschungen beteiligt haben. Sie wollten offenbar sich und Angehörige unrechtmäßig bereichern. Mehr als 80 Erben wurden geprellt. Der inkriminierte Gesamtschaden beträgt zehn Millionen Euro. Vier geständige Angehörige des Hauptangeklagten, die vorwiegend in die Rolle von Scheinerben geschlüpft waren und sich auch geständig gezeigt hatten, wurden im Laufe des Prozesses bereits schuldig gesprochen. Sie erhielten Haftstrafen zwischen sechs Monaten bedingt und zwei Jahren teilbedingt.

Für die übrigen sechs Urteile dauerte die Beratung 30 Stunden, und zwar im Zeitraum von 23. bis 26. Juli. Für das Gericht stand fest: Jürgen H. war nicht der alleinige Drahtzieher der Manipulationen. “Wenn 40, 50 Auffälligkeiten auftreten, kann das kein Zufall sein. Es hat ein ‘System Dornbirn’ gegeben, das war keine One-Man-Show von Jürgen H.”, betonte der vorsitzende Richter Posch. “Da bin ich ganz bei Staatsanwalt Manfred Bolter. Man muss das Mosaik sehen.” Es habe sich um die Spitze des Eisberges gehandelt, einiges konnte auch nicht mehr zutage gebracht werden. Posch verwies in diesem Zusammenhang auf 510, bis heute verschwundene Testamente am Bezirksgericht Dornbirn. Der Richter ortete ein “horribles Unrechtsbewusstsein” und “mangelnde Zivilcourage, “auch bei Zeugen”. “Für jeden war das Winkeln normal. Auch Kollegen haben wirklich nicht geglänzt”, ließ Posch aufhorchen.

Richterin Kornelia Ratz kassiert Haftstrafe

Die Schuldsprüche basierten nicht einzig auf den Aussagen von Jürgen H., stellte der Vorsitzende klar, sondern beruhten auf Beweismitteln. Die ehemaligen Gerichtskollegen des Hauptbeschuldigten, Clemens M. (53), und Kurt T. ( 49), wurden zu je drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt verurteilt. Der frühere Gerichtsbedienstete Walter M. (73) erhielt zwei Jahre Haft bedingt. Kornelia Ratz (49) – sie soll zugunsten ihrer Mutter und Tante ein gefälschtes Testament bestellt haben – wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, zehn Monate davon wurden unbedingt ausgesprochen. Die vier damaligen Justizmitarbeiter beteuerten ihre Unschuld. Schuldig gesprochen wurde zudem ein geständiger Freund des Hauptbeschuldigten: Peter H. (48) kassierte eine unbedingte Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Die Schuldsprüche erfolgten wegen folgender Delikte: Jürgen H. wurde wegen Amtsmissbrauchs, gewerbsmäßigen schweren Betruges und Urkundenfälschung unter Ausnützung einer Amtsstellung verurteilt. Kurt T. wegen Amtsmissbrauchs und Urkundenfälschung unter Ausnützung einer Amtsstellung, Clemens M. wegen Beitrags zum Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung, Walter M. wegen Beitrags zum Amtsmissbrauch und schwerem Betrug, Peter H. wegen Amtsmissbrauchs und gewerbsmäßig schweren Betruges und Kornelia Ratz wegen Beitrags zum Amtsmissbrauch.

Urteilsbegründung: Von “Devoten” bis zu “Machern”

In einzelnen Anklagepunkten sind auch – im Zweifel – Freisprüche erfolgt. Richter Posch beleuchtete zu Beginn seiner für vier Stunden anberaumten Urteilsbegründung die Persönlichkeiten der einzelnen Beschuldigten: Kornelia Ratz bezeichnete er als eine ehrgeizige, intelligente Frau, “die sich nimmt was sie möchte”. Jürgen H. sei ein intelligenter Mann mit Eigenheiten, Clemens M. “autoritätshörig”, der sich auch Anerkennung habe schaffen wollen. Kurt T. sei “der Macher” in der Außerstreitabteilung gewesen, er habe wie Walter M. ein “Machtgefühl” entwickelt. Posch bezeichnete weiters den Freund des Hauptbeschuldigten als “so devot, dass mir ein bisschen übel geworden ist”.

Die Fälscher sollen der Anklage zufolge besonders dreist vorgegangen sein. Im Visier standen laut Anklage meist durchwegs vermögende, kinderlose, betagte Erblasser. Sie wurden oft besachwaltert oder waren zum Zeitpunkt des Erbanfalls bereits verstorben. Um den Schwindel zu verschleiern, wurden nach Erstellung des gefälschten oder manipulierten Testamentes oft demente Senioren als Scheinerben dazwischengeparkt. Nachdem diese gestorben waren, gingen die Verlassenschaften aufgrund der Fälschung entweder meist an Angehörige von Jürgen H. oder seinen in Salzburg wohnenden Freund Peter H. Bei letzterem wurden hinterlassene Vermögenswerte von rund einer Million Euro sichergestellt.

Alle sechs Urteile nicht rechtskräftig

Nach der schließlich nahezu fünf Stunden dauernden Urteilsbegründung stand dann schließlich fest: Alle sechs Schuldsprüche sind nicht rechtskräftig. Die beiden Staatsanwälte Manfred Bolter und Andreas Pechatschek gaben keine Erklärung ab. Als einziger Angeklagter hat der Hauptbeschuldigte Jürgen H. das Urteil angenommen.

Die Verteidiger von Kurt T., Walter M. und Peter H. erbaten drei Tage Bedenkzeit. Der Anwalt von Clemens M. gab keine Erklärung ab, der Verteidiger von Richterin Kornelia Ratz kündigte Nichtigkeit und Berufung wegen des Strafausspruches und des Privatbeteiligten-Zuspruches an. Senatsvorsitzender Andreas Posch erklärte, dass bei allen Beschuldigten, die einen Beamtenstatus haben, “der Amtsverlust unbedingt ausfällt” – falls das Urteil rechtskräftig wird.

Der Hauptbeschuldigte habe in 17 Fakten einen inkriminierten Schaden von rund zehn Mio. Euro zu vertreten, wobei es bei 4,6 Mio. Euro beim Versuch geblieben sei, erläuterte Posch. Im Fall von Kornelia Ratz, der ein Faktum zur Last gelegt wurde, nahm das Gericht einen Schaden von rund 542.000 Euro an. Sie verließ wortlos den Gerichtssaal.

Wie lautet Ihre Meinung zum Urteil? Diskutieren Sie im VOL.AT-Forum mit!

“Der Kuchen ist noch lange nicht gegessen”
Leitender Staatsanwalt Siegele zum Urteil
LG-Präsident Bildstein zu den Testamentsurteilen
VOL.AT-Reporter Sascha Schmidt über die Urteile
Testamente: Nur die Spitze des Eisberges?
home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Testamentsfälscher-Prozess: Sieben Jahre Haft für Hauptangeklagten