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Testaments-Prozess: Verteidigern unterlief strategischer Fehler

Verteidiger beschimpfen Hauptangeklagten als Lügner.
Verteidiger beschimpfen Hauptangeklagten als Lügner. ©VOL.AT, Bernd Hofmeister
Dornbirn, Salzburg - Der verbal attackierte Hauptangeklagte schwieg nachdem er als Lügner bezeichnet wurde und lief damit nicht mehr Gefahr, mit neuen Tatversionen unglaubwürdig zu erscheinen.
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Angeklagte vor Gericht

Zu Beginn des Vorarlberger Testamente-Prozesses in Salzburg hatten die Verteidiger der die Vorwürfen bestreitenden Gerichtsbediensteten noch Grund zur Freude. Das auch deshalb, weil der sich selbst und alle neun Mitangeklagten belastende Hauptangeklagte seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzte. Denn der suspendierte Geschäftsstellenleiter und Grundbuch-Rechtspfleger des Bezirksgerichts Dornbirn erstaunte das Gericht mit einer neuen Version einer seiner vielen Straftaten. Es ging dabei um die Frage, wer nun wirklich nach Feldkirch gefahren sei, um dort gefälschte Unterlagen vor einem Gericht auf die Straße zu werfen.

Die Verteidiger der nicht geständigen Angeklagten sorgten dann aber mit ihren heftigen verbalen Attacken schnell dafür, dass der eingeschüchterte Drahtzieher der jahrelangen Millionen-Betrügereien mit gefälschten Testamenten von seinem Aussageverweigerungsrecht als Angeklagter Gebrauch machte. Er wurde als Lügner bezeichnet, der seine Kollegen verleumde.

Strategischer Fehler

Das sei ein großer strategischer Fehler seiner Kollegen gewesen, meint ein renommierter Vorarlberger Strafverteidiger, der keinen der Angeklagten vertrat. Damit sei eine große Chance leichtfertig vergeben worden. Sein Kalkül: Hätte man den Haupttäter nicht als Lügner beschimpft, hätte er weiterhin Angaben gemacht und sich damit wohl in weitere Widersprüche verwickelt.

So aber kritisierten die Verteidiger der Mitangeklagten das Schweigen des Hauptangeklagten als unfair, für das sie mit ihren verbalen Frontalangriffen jedoch selbst gesorgt hatten. Der Vorsitzende Richter Andreas Posch sagte, das Verhalten des Geschäftsstellenleiters in der Hauptverhandlung sei „nicht sehr geschickt gewesen“. Aber es sei das Recht jedes Angeklagten und Beschuldigten, keine Aussagen zu machen.

Richter im Urlaub

Der Schöffensenat wird nur die Aussagen des Hauptangeklagten vor der Polizei und der Staatsanwaltschaft auf ihre Glaubwürdigkeit hin beurteilen können. Richter Posch wird nun zwei Wochen Urlaub machen. Am 23. Juli beginnt die Urteilsberatung zusammen mit den beiden Laienrichtern, einem Pensionisten und einem Zimmermann. Die zwei Schöffen können laut Strafprozessordnung gegen den Willen des Berufsrichters auf Freispruch entscheiden, aber mit Stimmenmehrheit gegen die Ansicht des Vorsitzenden keinen Schuldspruch durchsetzen. Am 31. Juli wird das Urteil im Justizkrimi mit den fünf angeklagten Gerichtsmitarbeitern um 11 Uhr verkündet werden.

Der 21. Verhandlungstag in Salzburg

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