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Testamentsaffäre: Erste Schuldsprüche rechtskräftig

Akzeptierten die Urteile: Staatsanwalt Manfred Bolter (r.) und Verteidiger Klaus Grubhofer, der auch Jürgen H. vertritt.
Akzeptierten die Urteile: Staatsanwalt Manfred Bolter (r.) und Verteidiger Klaus Grubhofer, der auch Jürgen H. vertritt. ©VOL.AT/Hofmeister
Salzburg/Dornbirn - Die Urteile gegen Angehörige des Hauptangeklagten Jürgen H. werden nicht bekämpft.
Alles rund um die Testamentsaffäre

Zwölf und fünfzehn Monate Haft auf Bewährung, zweieinhalb Jahre teilbedingt: Es sind milde Urteile, die der Schöffensenat am Mittwoch letzter Woche gefällt hat. Und es bleibt dabei. Denn die Schuldsprüche gegen die drei Angehörigen des Hauptbeschuldigten Jürgen H. sind mittlerweile rechtskräftig, wie der Salzburger Landesgerichtspräsident Hans Rathgeb gestern auf VN-Anfrage bestätigte. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Angeklagten hätten Rechtsmittel angemeldet, so Rathgeb. Udo H. (40), der jüngere Bruder des Hauptangeklagten, wurde – wie berichtet – wegen Beteiligung am Amtsmissbrauch und schweren gewerbsmäßigen Betruges zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, davon sechs Monate unbedingt. Die Strafe muss er laut Gesetz binnen einem Monat nach der Zustellung des Urteils antreten.

„Fair und ausgewogen“

Der 40-Jährige, der für einen Schaden von sechs Millionen Euro mitverantwortlich ist, hatte sich als Scheinerbe zur Verfügung gestellt, spionierte als Altenpfleger potenzielle Opfer aus, hinterlegte gefälschte Testamente und manipulierte das Urkundenverzeichnis am Bezirksgericht Dornbirn. Udo H. habe sich von seinem Bruder, der seine „Hauptbezugsperson“ sei, „instrumentalisieren“ lassen, sagte Staatsanwalt Manfred Bolter in seinem Schlussplädoyer. Verteidiger Klaus Grubhofer bezeichnete seinen bislang unbescholtenen Mandanten als „einfach stukturierte Persönlichkeit“. Dem 40-Jährigen drohte ein Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Haft. Grubhofer spricht von einem „ausgewogenen und fairen“ Urteil. Der Senat habe auf alle Milderungsgründe Rücksicht genommen. Die zwei angeklagten Frauen hatten sich in jeweils einem Fall als Scheinerbinnen zur Verfügung gestellt. Jutta R. (48), Zwillingsschwester des Hauptangeklagten, wurde des Amtsmissbrauchs als Beteiligte schuldig gesprochen und bekam dafür zwölf Monate bedingte Haft. Sabine L., Schwägerin des älteren Bruders von Jürgen H., wurde wegen versuchten schweren Betrugs zu fünfzehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Die Geschwister des Hauptangeklagten hatten ihr Urteil bereits nach der Verkündung angenommen. Sabine L. hatte sich zunächst drei Tage Bedenkzeit erbeten.

Der Prozess wird am 14. Mai gegen sieben weitere Beschuldigte fortgesetzt. Verhandelt wird über die Anklage der Staatsanwaltschaft Steyr. Prominenteste Beschuldigte ist die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, Kornelia Ratz (48). Ein Urteil wird frühestens im Sommer erwartet.

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