In einer schriftlichen Stellungnahme stellt Michael Aberer von der Stadtpolizei klar: Die Zahl der Radarstrafen sei seit Einführung des neuen Verkehrsregimes deutlich gesunken. Während früher zehn bis fünfzehn Prozent der Autofahrer geblitzt wurden, seien es aktuell nur noch rund sieben Prozent. Auch die Einnahmen aus Strafgeldern seien rückläufig.

Einheitliches Tempolimit – mit Ausnahmen
"Früher hatten wir einen irreführenden Flickenteppich, heute haben wir ein klares, nachvollziehbares Konzept", betont Aberer. Seit dem 12. Juni 2024 gilt im gesamten Ortsgebiet grundsätzlich Tempo 30. Nur wenige Sammelstraßen sind mit Tempo 40 ausgeschildert, auf Landesstraßen gilt Tempo 50.
An den Ortstafeln wird die zulässige Geschwindigkeit klar angekündigt. Nur wenn davon abgewichen wird, ist eine zusätzliche Beschilderung notwendig. Die Regelung sei laut Stadt rechtlich abgesichert – ein aktuelles Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs bestätige dieses Vorgehen.

Rückerstattung der Strafgelder? Keine Chance!
Auf die Forderung nach Rückerstattung bereits bezahlter Radarstrafen reagiert die Stadt kühl: Eine Rückzahlung sei rechtlich nicht möglich, da die Bescheide von der Bezirkshauptmannschaft stammen. Zudem dürfe die Stadt aus Datenschutzgründen keine Daten der Betroffenen einsehen. "Mit der Einzahlung der Strafe wurde die Rechtmäßigkeit akzeptiert", heißt es in der Stellungnahme.
Die Stadtpolizei sieht in der aktuellen Regelung keinen Handlungsbedarf. Dennoch bleibt das Thema Tempolimits und Beschilderung in Hohenems ein Zündstoff für Diskussionen – sowohl bei Autofahrern als auch in der Lokalpolitik.
(VOL.AT)
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