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Streit um Rauch-Ausbau: Volksabstimmung angefochten

Der Feldkircher Rechtsanwalt Sanjay Doshi vertritt die Anfechtungswerber
Der Feldkircher Rechtsanwalt Sanjay Doshi vertritt die Anfechtungswerber ©VOL.AT | Lerch
Wie die NEUE Vorarlberger Tageszeitung am Dienstag berichtet, ist beim Verfassungsgerichtshof eine Anfechtung der Volksabstimmung eingelangt.
Ludesch stimmt gegen Erweiterung

In der Walgaugemeinde Ludesch haben sich die Bürger im November in einer Volksabstimmung gegen die Umwidmung von rund 6,5 Hektar landwirtschaftlicher Fläche zur Expansion des Fruchtsaftherstellers Rauch ausgesprochen. Der Streit um die geplante Betriebserweiterung geht nun allerdings weiter, berichtet die NEUE Vorarlberger Tageszeitung am Dienstag. Und zwar vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien. Dessen Sprecher Raphael Draschtak bestätigte auf NEUE-Anfrage, dass eine Anfechtung der Volksabstimmung eingelangt sei.

Angefochten wird der Volksentscheid nach NEUE-Informationen von 15 Privatpersonen aus Ludesch. Darunter befinden sich auch zwei Eigentümer jener Grünzonen-Grundstücke, die für die groß angelegte Erweiterung umgewidmet werden sollten. Rechtsanwalt Sanjay Doshi vertritt die Anfechtungswerber. Er ist davon überzeugt, dass das Ergebnis der Volksabstimmung aufgehoben wird.

Beschluss

Seiner Meinung nach müsste für eine verfassungskonforme Volksabstimmung bereits eine Umwidmung beschlossen worden sein. Ob das der VfGH auch so sieht, bleibt abzuwarten. In Ludesch wurde in diesem Zusammenhang bis dato lediglich das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) beschlossen.

Verständlichkeit

Als zweiten Anfechtungsgrund bringt der Anwalt vor, dass die Fragestellung für einige Bürger nicht verständlich war. Gefragt war, ob die betroffenen Grundstücke Freiflächen bleiben sollen. Demnach mussten also jene, die gegen die Umwidmung bzw. gegen die Erweiterung waren, mit „Ja“ stimmen – und jene, die dafür waren, mit „Nein“.

Weiters vermisst Doshi die Wahrung des rechtlichen Gehörs. „Den Grundstückseigentümern wurde keine Möglichkeit gegeben, sich zu äußern.“

Ein ausführlichen Artikel zum Thema lesen Sie in der "NEUE Vorarlberger Tageszeitung"

(NEUE/red)

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