Stadttunnel Feldkirch: Vereinbarung zwischen Land und Stadt beschlossen

Dafür sind vom Land Vorarlberg sowie der Stadt Feldkirch Kosten für die Planung, Errichtung, den Betrieb, die Grundablösen sowie die Begleitmaßnahmen zu tragen. Bislang hat die Stadtvertretung Feldkirch drei Beschlüsse zu dieser Thematik gefasst, die sich auf die Themen Begleitmaßnahmen, Grundablösen und generelle Kostenbeteiligung der Stadt Feldkirch bezogen haben.
Kostentragung
Die nunmehrige Vereinbarung, die von der Stadtvertretung Feldkirch in ihrer letzten Sitzung beschlossen wurde, bezieht sich auf die grundsätzliche Kostentragung der Planung, Errichtung und Erhaltung der Bauabschnitte, die sich auf dem Stadtgebiet von Feldkirch befinden. Dabei wird auch der jeweilige Anteil der Tunnelportalbereiche Altstadt, Tisis und Tosters zwischen Land und Stadt einvernehmlich festgelegt und abgegrenzt.
Der gesamte Kostenanteil der Stadt Feldkirch für Grundablösen, Planung und Errichtung im Rahmen der Bauarbeiten am Stadttunnel Feldkirch beträgt mit Stand Februar 2019 10,05 Millionen Euro. Davon wurden 1,5 Millionen Euro in den Jahren 2015 bis 2018 bereits entrichtet. Somit belaufen sich die noch offenen Kosten auf 8,55 Millionen Euro. Diese werden in den Jahren 2019 bis voraussichtlich 2028 – während der Bauzeit des Stadttunnel Feldkirch – anfallen.
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