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St.Gallen: Zwei weitere Kühe mit Tuberkulose infiziert

Rindertuberkulose ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die auf den Menschen übertragbar ist.
Rindertuberkulose ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die auf den Menschen übertragbar ist. ©VOL.AT/ Steurer (Themenbild)
Bregenz, St.Gallen (CH) - Im Kanton St. Gallen sind zwei weitere Kühe entdeckt worden, die mit Tuberkulose infiziert sind. Die Tiere werden getötet, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.
20 Kühe wegen TBC getötet
Landesveterinär nicht abgeschreckt
Stichwort Rinder-TBC

Seit Mitte September mussten wegen Rindertuberkulose in der Ostschweiz über 20 Kühe getötet werden.

Bei der Fleischkontrolle einer geschlachteten Kuh aus einem Ausserrhoder Landwirtschaftsbetrieb wurde am 11. September Tuberkulose diagnostiziert. Der Hof wurde umgehend gesperrt.

20 weitere Kühe dieses Hofs, die positiv getestet wurden oder bei denen kein eindeutig negatives Testergebnis herauskam, wurden inzwischen ebenfalls getötet. Weil die Kuh im Kanton Ausserrhoden, bei deren Fleisch als erstes Tuberkulose festgestellt wurde, früher in einem Hof im Kanton St. Gallen gehalten worden war, wurden die Tests ausgeweitet.

Ende September teilten das St. Galler Veterinäramt mit, dass auch in dem kontrollierten Kontakthof eine Kuh mit Tuberkulose infiziert sei und getötet werden müsse. Jetzt wurden zwei weitere Tiere entdeckt, die der Schlachtung zugeführt werden werden müssen.

Erreger womöglich aus Vorarlberg

Es besteht der Verdacht, dass sich die Ausserrhoder Kuh während einer Alpsömmerung in Vorarlberg in Österreich mit dem Tuberkulose-Erreger angesteckt hatte. Ein Zusammenhang mit den Fällen von Rindertuberkulose in der Westschweiz ist ausgeschlossen. Seit 2010 ist bekannt, dass sich in Vorarlberg, Tirol und im Allgäu in Deutschland beim Rotwild das Mycobacterium caprae ausbreitet.

Auf Menschen übertragbar

Rindertuberkulose ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die auf den Menschen übertragbar ist. Der Erreger hat eine Inkubationszeit von bis zu zwei Monaten, darauf folgt eine oft lange Latenzphase. Ein Mensch kann sich über Rohmilch, rohes Fleisch und bei der Schlachtung infizieren, aber auch durch Einatmen des Erregers in verseuchten Ställen. Unmittelbare Gefahr für den Konsumenten bestehe aufgrund der vielfältigen Untersuchungen, Pasteurisierung und Sicherheitsmaßnahmen nicht, beruhigte der Vorarlberger Landesveterinärs Norbert Greber.

(sda/ APA/ red)

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