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So sieht Österreichs neues Einwegpfand aus

Umweltministerin Leonore Gewessler.
Umweltministerin Leonore Gewessler. ©CanvaPro/APA
Ab 1. Jänner 2025 gilt in Österreich ein Einwegpfand. Wer eine Einwegflasche oder -dose kauft, bezahlt einen kleinen Betrag als Pfand.
Österreich: Künftig 25 Cent Pfand pro Flasche und Alu-Dose

Dieses Geld bekommt man zurück, wenn das Gebinde zurückgegeben wird. So stellt man sicher, dass die Getränkeverpackungen nicht in der Natur landen. Und sie können anschließend bestmöglich recycelt werden, weil sie sortenrein gesammelt sind.

Verordnung in Begutachtung

Die Verordnung geht heute in Begutachtung. In den nächsten vier Wochen können Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Die Eckpunkte der Verordnung wurden unter Federführung des Klimaschutzministeriums im Rahmen einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit Getränkeherstellern, dem Lebensmittelhandel und den Sozialpartnern Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer festgelegt.

"So schützen wir unsere Natur"

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: "Österreich bekommt ein Pfandsystem. So schützen wir unsere Natur und sorgen dafür, dass Plastikflaschen und Dosen fachgerecht recycelt werden. Und die Menschen in Österreich sind bereit für das Pfandsystem, denn sie lieben ihre Natur und möchten sie schützen. Ich freue mich daher sehr, dass das für Österreich maßgeschneiderte Pfandsystem heute in Begutachtung geht."

Eckpunkte des Einweg-Pfandsystems

Umfang und Pfandhöhe:
* Das Pfand gilt für alle Getränkearten mit Ausnahme von Milch und Milchmixgetränken und für alle Gebinde mit einem Volumen zwischen 0,1 und 3 Liter
* Die Pfandhöhe beträgt einheitlich 25 Cent, unabhängig vom Material oder der Größe des Gebindes
* Alle Pfandgebinde sind mit diesem einheitlichen Pfandsymbol gekennzeichnet

Verpflichtete:
* Produzenten und Importeure sind verpflichtet, beim Verkauf ihrer Getränke in Einweggebinde aus Kunststoff oder Metall das Pfand einzuheben
* Letztvertreiber sind zur Rücknahme von leeren Gebinden verpflichtet; jene Verkaufsstellen, die Leergebinde manuell (ohne Rücknahmeautomaten) zurücknehmen, müssen nur solche Gebinde zurücknehmen, die sie hinsichtlich Material und Größe auch anbieten und auch nur so viel, wie sie üblicherweise an einzelne Kunden verkaufen
* die Aufwände der Rücknahmestellen werden durch eine Gebühr je Stück (handling fee) abgegolten

(VOL.AT)

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