Ein 22-jähriger Spanier hat in der Nacht auf den 15. Jänner 2019 am Wiener Hauptbahnhof seine ältere Schwester erstochen. Am Dienstag muss ein Schwurgericht am Landesgericht entscheiden, ob der Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wird.
Einem psychiatrischen Gutachten zufolge war der Mann im Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig und damit nicht schuldfähig. Ihm kann daher nicht vorgeworfen werden, die 27-Jährige vorsätzlich getötet zu haben.
Nach Bluttat in Wien: Schwurgericht entscheidet über Einweisung
Der Staatsanwaltschaft zufolge versetzte er der Schwester mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 20 Zentimeter neun Stiche in den Oberkörper, die das Herz, die Leber und die Lunge verletzten. Die Frau verblutete noch am Tatort.
Nach seiner Festnahme tätigte der Mann Aussagen ("Manche glauben, ich bin Gott"), die schon damals an seiner Zurechnungsfähigkeit zweifeln ließen. Diese Vermutung bestätigte sich bei der Untersuchung durch die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter, die eine paranoide Schizophrenie nachwies, welche von Verfolgungsideen, Größenwahn und religiösen Irrbildern geprägt ist.
(APA/Red)
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