Schweizer AKW-Mühleberg darf unbefristet weiter betrieben werden

Nach Ansicht des Gerichts genügt zur Gewährleistung der Sicherheit die Aufsicht des Nuklearsicherheitsinspektorats. Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hatte im März 2012 entschieden, dass das AKW Mühleberg aus Sicherheitsgründen vorerst nur noch bis Ende Juni 2013 betrieben werden darf. Für eine weiterführende Bewilligung forderten die Richter in St. Gallen vom Energiekonzern BKW ein Verlängerungsgesuch mit umfassendem Instandhaltungskonzept. Die BKW kam dieser Forderung im vergangenen August nach und reichte die verlangten Unterlagen beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein.
Unterlassungsklage gescheitert
Bereits im Februar war in Österreich eine Unterlassungsklage des Bundeslandes Vorarlberg gegen das AKW Mühleberg gescheitert. Nachdem sich bereits das Landesgericht Feldkirch für nicht zuständig erklärt hatte, verweigerte auch das Oberlandesgericht die Zuständigkeit für den Fall. Mit der Unterlassungsklage wollten die vier im Vorarlberger Landtag vertretenen Parteien ÖVP, FPÖ, Grüne und SPÖ sowie eine Umweltaktivistin erreichen, dass das Kernkraftwerk vor den Toren Berns als unmittelbare Bedrohung dieser österreichischen Region eingeschätzt wird.
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