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Schutzzone Frastanz: Land will Baugesetz prüfen lassen

Das Land Vorarlberg reagiert auf die VOL.AT-Berichterstattung und möchte das Baugesetz erneut beguatachten.
Das Land Vorarlberg reagiert auf die VOL.AT-Berichterstattung und möchte das Baugesetz erneut beguatachten.
Joachim Mangard (VOL.AT) joachim.mangard@russmedia.com
Nach der VOL.AT-Berichterstattung rund um das Ringen um eine Baubewilligung für Manuel Feldmann will das Land Vorarlberg die Seveso-III-Verordnung erneut evaluieren.

Ein Silberstreifen am Horizont für Manuel Feldmann. Der 33-Jährige kämpft seit mittlerweile vier Jahren um die Baubewilligung für sein kleines Eigenheim. Nachdem er das als Bauland gewidmete Grundstück von seinen Eltern erworben und er bereits über 70.000 Euro in Planung und Vorauszahlungen investiert hatte, folgte die Hiobsbotschaft. Aufgrund der Schutzzone neben einem Flüssigaslager dürfe er nur unter besonderen Auflagen bauen, sein Haus wäre dann mehr "Atomschutzbunker", und die Kosten für den jungen Landschaftsgärtner nicht mehr stemmbar.

Von einer "de-facto Zwangsenteignung" sprach Gerhard Kofler, dessen Frau ebenfalls ein Grundstück in besagter Schutzzone besitzt. Der Jurist hat sich in seiner Pension ausführlich mit der Auslegung dieser Seveso-III-EU-Verordnung auseinandergesetzt, die von den Bundesländern unterschiedlich im jeweiligen Baugesetz interpretiert werde. Für Kofler sei das Gesetz in dieser Form nicht tragbar und seiner Meinung sogar verfassungswidrig.

Landesrat Marco Tittler. ©handout/Land Vorarlberg

Land reagiert und prüft Baugesetz

Auf VOL.AT-Anfrage beim zuständigen Landesrat für Flächenwidmung hieß es aus dem Büro von Marco Tittler: "Die Seveso-Bestimmungen im Vorarlberger Baugesetz wurden auf Grundlage der Seveso-III-Richtlinie der Europäischen Union festgelegt und beruhen damit auf EU-Vorgaben, die durch den Bundes- und die Landesgesetzgeber im nationalen Recht umzusetzen sind. Die mit der Einhaltung dieser EU-Vorgaben verbundenen Herausforderungen sind bekannt und waren bereits Anlass für einen Austausch zwischen den zuständigen Abteilungen des Amtes der Landesregierung, den Bezirkshauptmannschaften und den betroffenen Gemeinden."

Trotzdem zeige man Verständnis für die Situation des jungen Bauwerbers und wolle das Gesetz in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden erneut begutachten: "Aufgrund bevorstehender Adaptierungen ist eine Überarbeitung des Vorarlberger Baugesetzes in den kommenden Wochen und Monaten vorgesehen. Im Zuge dessen wird es in Bezug auf die Seveso-Bestimmungen einen intensiven Austausch geben, allen voran mit den betroffenen Gemeinden. Dabei kann für eine mögliche Adaptierung der Bestimmungen jedoch lediglich der Spielraum genutzt werden, den die EU-Richtlinie zulässt. Dies werden wir uns im Detail ansehen."

Manuel Feldmann kann weiter nur hoffen, bald auf seinem Grundstück zu bauen.

Ob und wie lange das aber dauern wird, bleibt dahingestellt. Und für Manuel Feldmann bedeutet dies wohl einmal mehr abwarten. In Zeiten explodierender Baukosten und immer schwierig werdender Kreditbedingungen für junge Menschen, die sich Eigentum schaffen wollen, kein leichtes Unterfangen.

(VOL.AT)

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