Seit 2019 kämpft Manuel Feldmann um seinen Traum. Der gelernte Gärtner hat sich entschlossen, auf dem als Bauland gewidmeten Grundstück seiner Eltern ein Häuschen zu errichten.

Die Nähe zu einem Gaslager in seiner Heimatgemeinde macht ihm nun aber einen Strich durch die Rechnung. Denn aufgrund einer von der Gemeinde Frastanz installierten Schutzzone ist es untersagt, Neubauten in dem dicht besiedelten Wohngebiet zu errichten, auch wenn die Bauwerber das Risiko auf sich nehmen würden.

Unverständlich für den jungen "Häuslebauer", der sich auf die Rechtsgrundlage der sogenannten EU-Richtlinie Seveso III beruft. "In Tirol entschied sich das Land für die Zulassung eines mit meiner Situation nahezu eins zu eins vergleichbaren Baus, es handelt sich sogar um dieselbe Gas-Firma, die in Kirchbichl agiert. In Vorarlberg ist dies aber laut unseres Baugesetzes nicht möglich", informiert Feldmann gegenüber VOL.AT.
Video: Interview mit Manuel Feldmann

Vorlagen, die an einen "Atomschutzbunker" erinnern
Nach den ersten Planungen vor drei Jahren schien zunächst alles in Ordnung und der junge Bauherr investierte bereits rund 70.000 Euro in Planung und Vorleistungen. Dann folgte die Ernüchterung und die Gemeinde verwies auf die Schutzzone. Und konterte mit Vorgaben, die für den vor den Kopf gestoßenen jungen Mann nicht umsetzbar sind. "Ich müsste fensterlos und mit Stahlbeton bauen. Das Gewerk müsste dann im Falle einer Explosion der Druckwelle standhalten. Ein Horrorszenario, dass ich so nicht hinnehmen kann", führt Feldmann weiter aus. In dem durch die Firma SPIEGLtec GmbH aus Brixlegg verfassten Gutachten, das von der Marktgemeinde Frastanz in Auftrag gegeben wurde, heißt es etwa:
"Dementsprechend ist eine Bauwerksauslegung auf mindestens 58 Überdruck erforderlich. Da dieser Wert auf einer stark vereinfachten Modellrechnung beruht, wird aufgrund von Modellunsicherheiten (Auswahl 2D/3D-Modell, Verdämmung und der daraus folgenden Explosionsdruckkurve) und Witterungseinflüssen sowie möglichen Platzierungen von Zündquellen empfohlen, bei der Auslegung betroffener Bauteile zudem einen Sicherheitszuschlag zu berücksichtigen (Bauwerksauslegung auf einen Überdruck von 100 ). "

Gemeinde verweist auf Gutachten, sieht aber das Land in der Pflicht
Für Bürgermeister Walter Gohm ist die Situation mehr als unangenehm, er kann den Unmut des Bauwerbers verstehen. Die Marktgemeinde Frastanz sei aber nach der derzeit gültigen Gesetzeslage verpflichtet, einen angemessenen Schutzabstand nach der Seveso III Richtlinie auszuweisen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung sei die Marktgemeinde nachgekommen und habe in Abstimmung mit der Landesraumplanungsstelle eine Schutzzone ausgewiesen.

„Die Marktgemeinde Frastanz ist in laufender Abstimmung mit den Fachabteilungen der Vorarlberger Landesregierung. Eine Abänderung des Vorarlberger Baugesetzes, dem Vorbild Tirols folgend, wurde bereits mehrfach eingefordert! Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine EU-Richtlinie in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich zur Anwendung gelangt“, so das Frastanzer Gemeindeoberhaupt.
Dem Bauwerber sei auch dieses Gutachten zur Verfügung gestellt worden. Bei der im Dezember 2021 durchgeführten Bauverhandlung wurde ein statisches Konzept eingefordert. Dieses Konzept liege der Baubehörde bis heute nicht vor, weshalb das Ausstellen einer Baubewilligung nicht möglich ist.


"Jungen Menschen wird hier das Leben schwer gemacht"
Für Manuel Feldmann, der mit seinem Anliegen bereits beim Volksanwalt vorstellig wurde, unverständlich: "Wenn ich dieses teure, statische Konzept in Auftrag geben würde, käme heraus, dass ich einen 'Atomschutzbunker' bauen müsste. Sogar Statiker belächeln dieses Vorhaben. Alternativ könnte ich eine sechs Meter hohe Schutzmauer mit 45 Grad Neigung wegen der Explosionsdruckwelle errichten. Unvorstellbar."

In einer Zeit, in der man mit steigenden Baukosten konfrontiert werde und ständig von leistbarem Wohnen oder dem Erwerb von Wohneigentum gesprochen werde, sieht sich der 33-jährige Frastanzer umso mehr enttäuscht von Gemeinde und der Landespolitik: "Ich kann es einfach nicht verstehen, wieso man jungen Menschen, die hier leben, arbeiten und eine Familie gründen wollen, das Leben so schwer macht. Und wieso es offensichtlich einen Unterschied macht, ob man als EU-Bürger in Vorarlberg oder Tirol lebt." Und für Manuel Feldmann bedeutet das: Er muss weiterhin in seinem alten Kinderzimmer ausharren, sein Hab und Gut ist in der elterlichen Garage verstaut.

(VOL.AT)
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