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Schlins beschloss Hundekonzept

Schlins hat ein eigenes Hundekonzept beschlossen
Schlins hat ein eigenes Hundekonzept beschlossen ©Michael Mäser
Um ein freundliches Miteinander von Mensch und Tier zu erhalten, wurde in Schlins das Hundekonzept von der Gemeindevertretung beschlossen.

Schlins. Hundehalter, Landwirte, Jäger, Naturschützer – beim Thema Hunde prallen verschiedene Interessen und Nutzungsansprüche aufeinander. Um einen Weg für ein gutes Miteinander zu finden, hat die Gemeinde Schlins in den vergangenen Wochen und Monaten ein Hundekonzept erstellt und beschlossen. 

Rundschreiben an alle Hundebesitzer 

In größeren Städten wie Wien gibt es bereits Strafen, wenn man das Häufchen des geliebten Vierbeiners nicht aufnimmt oder ohne Leine auf Weg ist. Auch in Schlins wurden nun eigene „Hunderegeln“ aufgestellt und dazu wurde bereits im vergangenen Jahr an alle 109 Hundebesitzer in der Gemeinde ein Rundschreiben versendet, mit der Möglichkeit ihre Wünsche und Anregungen für ein Hundekonzept vorzubringen. Neben Selbstverständlichkeiten wie der verpflichtenden sachgerechten Beseitigung von Hundekot wird an einigen Orten in Schlins eine Leinenpflicht verordnet. 

Hundekotsäckchen verpflichtend mitzuführen

Mit dem neuen Hundekonzept wird auch in Schlins an die Eigenverantwortung der Hundebesitzer appelliert und Hunde führende Personen dazu verpflichtet, verursachte Verunreinigungen unverzüglich und ordnungsgemäß zu beseitigen. Hierfür sind die von der Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellten Hundekotsäckchen zu verwenden und die gefüllten Säckchen in den Hundekotbehältern oder im Restmüll zu entsorgen. Weiters müssen Hundebesitzer verpflichtend Kotsäckchen mitführen und bei einer allfälligen Kontrolle auch vorzeigen. 

Hundeverbot an öffentlichen Spielplätzen 

Weitere Vorschriften wie ein Hundeverbot oder eine Leinenpflicht sollen zudem der Sicherheit und dem Wohlbefinden von Mensch und Tier dienen. So herrscht auf Spielplätzen von Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen, sowie an Friedhöfen ein absolutes Hundeverbot und auch an öffentlichen Spielplätzen dürfen sich Hunde bis auf einige Ausnahmen nicht aufhalten. In verschiedenen Bereichen und Situationen müssen Hunde an der kurzen Leine (max. 1,5 Meter) geführt werden und in Waldgebieten gilt das Forstgesetz, Hunde sind hier generell an der kurzen Leine zu führen.

Stets im Einwirkungsbereich des Halters 

Dazu sieht das Hundekonzept vor, dass Hunde so geführt werden müssen, dass diese immer unter Kontrolle und im Einwirkungsbereich des Halters sind. Für die Einhaltung der Verordnung ist sowohl der Hundebesitzer als auch der Hundehalter verantwortlich und die Nichtbefolgung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird von der Bezirksverwaltungsbehörde bestraft. MIMA 

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