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Schließung kleinerer Grenzübergänge zu Tschechien und Slowakei

45 kleinere Grenzübergänge werden vorläufig geschlossen.
45 kleinere Grenzübergänge werden vorläufig geschlossen. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Wie von Innenminister Karl Nehammer angekündigt, schließt Österreich mit Donnerstag 0.00 Uhr 45 kleinere Grenzübergänge zu Tschechien und der Slowakei.
Elektronische Registrierung fixiert
Registrierungspflicht für Einreisende
Quarantäne nach Reisen wird verlängert

"Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit" werde der Grenzverkehr an den Grenzübergangsstellen zur Gänze eingestellt, heißt es in der entsprechenden Verordnung des Innenministeriums. Betroffen sind etwa die Übergänge Gmünd - České Velenice, Hardegg - Čižov, Haugschlag - Smrčná, Angern-March - Zahorska Ves oder Hainburg - Devin.

Massive Zahl an Corona-Neuinfektionen in Nachbarländern

Österreich kontrolliert aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen in beiden Nachbarländern bereits seit Samstag die Grenzen zu Tschechien und der Slowakei. Im Vorfeld hatte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) bereits angekündigt, dass auch kleinere Grenzübergänge geschlossen und fixe Kontrollen die bisherigen mobilen Kontrollen im Hinterland ersetzen würden.

Tschechien verzeichnet massive Neuinfektionen-Zahlen mit dem Coronavirus. Die Sieben-Tages-Inzidenz liegt derzeit bei 795, die der Slowakei bei 374. In der Slowakei gibt es den Verdacht auf zahlreiche Fälle der neuen Virusmutation B.1.1.7.. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sprach am Mittwoch von "alarmierenden Zahlen in der Slowakei".

Ab Freitag Verpflichtung zur Online-Registrierung für Einreisende

Schon bisher gilt, dass alle Einreisenden nach Österreich eine Selbstverpflichtung zur Quarantäne unterzeichnen müssen - andernfalls kann die Einreise verweigert werden. Erst nach fünf Tagen kann man die zehntägige Quarantänepflicht mit einem negativen Covid-Test vorzeitig beenden. Ausnahmen gibt es bei der Einreise für Pendler und den Güterverkehr. Pendler müssen keine Tests und Quarantäne machen. Sie müssen bei der Einreise aber glaubhaft machen, dass sie einen Arbeitgeber in Österreich haben.

Ab Freitag besteht außerdem die Verpflichtung zur Online-Registrierung vor einer Einreise in Österreich. Das Formular dafür findet sich hier.

(APA/Red)

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