AA

Elektronische Registrierung bei Österreich-Einreise fixiert

Die Registrierungspflicht gilt grundsätzlich für alle Personen, die nach Österreich einreisen - mit einigen Ausnahmen.
Die Registrierungspflicht gilt grundsätzlich für alle Personen, die nach Österreich einreisen - mit einigen Ausnahmen. ©APA (Sujet)
Das Gesundheitsministerium hat die angekündigte Registrierungspflicht für Einreisen nach Österreich verordnet. Ab Freitag ist somit eine elektronische Registrierung vor einer Einreise nach Österreich verpflichtend.
Registrierungspflicht bei Einreise nach Österreich

Bei der Registrierung anzugeben sind: Name, Geburtsdatum, Email-Adresse, Wohn- oder Aufenthaltsadresse, Datum der Einreise, etwaiges Datum der Ausreise sowie die Länder des Aufenthalts der vergangenen zehn Tage.

Online-Formular für Einreise nach Österreich - Pendler ausgenommen

Sollte die Adresse der Quarantäne von der normalen Aufenthaltsadresse in Österreich abweichen, ist diese anzuführen. Das entsprechende Online-Formular soll vermutlich am Mittwoch zur Verfügung stehen, wie eine Sprecherin des Ministeriums der APA mitteilte. Die Speicherung der Daten erfolge für 28 Tage ab Datum der Einreise. Die Daten würden danach unwiderruflich gelöscht.

Die Registrierungspflicht gilt grundsätzlich für alle Personen, die nach Österreich einreisen. Ausnahmen gibt es etwa für regelmäßige Pendler, für Transitreisende oder für Personen, die aus besonders berücksichtigungswürdigen, unaufschiebbaren Gründen im familiären Kreis einreisen - etwa zu Begräbnissen. Die Daten der Onlineregistrierung werden automatisch an die für den Aufenthaltsort in Österreich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet. Die elektronische Registrierungspflicht soll mithelfen, die Kontrolle der Quarantäne zu verbessern sowie das Contact Tracing zu erleichtern.

Einreisende müssen Dokument ausgedruckt oder digital vorweisen

Anhand der eingegebenen Daten informiere das System, welche Konsequenzen an die Einreise geknüpft seien - also ob sich die Person in Quarantäne begeben müsse oder ungehindert einreisen dürfe, teilte das Gesundheitsministerium in einer Aussendung mit.

Die einreisenden Personen erhalten demnach anschließend ein PDF-Dokument mit einem QR-Code und den eingegebenen Daten per Download sowie an die angegebene E-Mail-Adresse. Dieses Dokument ist entweder ausgedruckt oder digital (am Smartphone) mitzuführen. Für Personen, die über keine entsprechenden elektronischen Möglichkeiten verfügen, könne das Formular auch in ausgedruckter Form ausgefüllt werden oder stünde im Notfall an den Grenzen das Formular zur Verfügung, präzisierte die Sprecherin. Allerdings sei die elektronische Registrierung vorzuziehen, um Wartezeiten an der Grenze zu verkürzen.

Weiterhin aufrecht bleibt, dass Einreisende sich in eine zehntägige Quarantäne begeben müssen, die sie frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Coronatest vorzeitig beenden können. Ohne Quarantäneverpflichtung sind derzeit lediglich Einreisen aus Australien, Finnland, Griechenland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan möglich.

Aktuelle Nachrichten zur Corona-Pandemie

(APA/Red)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Österreich
  • Elektronische Registrierung bei Österreich-Einreise fixiert