Es werde zu diskutieren sein, ob mit organisatorischen Maßnahmen solche Fälle ausgeschlossen werden können, er sei diesbezüglich aber skeptisch, erklärte Sausgruber am Dienstag nach der Regierungssitzung.
“Man kann nur Maßnahmen setzen, wenn man über einen entsprechenden Kenntnisstand verfügt”, betonte der Landeshauptmann. In diesem “ungemein tragischen Fall” seien nach dem derzeitigen Informationsstand aber weder das unmittelbare Umfeld noch die Jugendwohlfahrt in der Lage gewesen, eine Gewaltgefährdung wahrzunehmen.
Er hoffe, dass der Täter bald gefasst und vor Gericht zur Verantwortung gezogen werde, unterstrich Sausgruber. Außerdem verwies er auf die Forderung des Vorarlberger Sicherheitslandesrats Erich Schwärzler, der von der Bundesregierung eine Verkürzung der Frist für die Abschiebung krimineller Ausländer verlangt.
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