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BZÖ-Hagen bringt Anfragenserie ein

Wien/Bregenz - Der Exekutivsprecher des BZÖ und Vorarlberger Nationalrat Christoph Hagen kündigt am Montag eine Anfragenserie des BZÖ betreffend die tragische Ermordung eines dreijährigen Vorarlberger Buben an.
Dreijährigen zu Tode geprügelt

“Wenige Jahre nach dem Fall Luca wird wieder ein Kleinkind von einem amtsbekannten Gewalttäter ermordet. Das BZÖ wird deshalb mit einer Anfragenserie an alle beteiligten Ministerien den Umständen dieser abscheulichen Gewalttat auf den Grund gehen. Es muss schonungslos aufgeklärt werden, wie ein vorbestrafter Gewalttäter den kleinen Cain zu Tode quälen konnte und wieso das Jugendamt hier nicht eingeschritten ist, obwohl der offensichtliche Täter Mutter und die beiden Kinder bereits mehrfach misshandelt haben soll. Wenn hier wieder ein Kleinkind wegen offensichtlichen Behördenversagens sterben musste, dann muss das politische Konsequenzen haben”, so Hagen.

Hagen wird unter anderem Anfragen stellen, ob das Jugendamt von den Zuständen in der Familie gewusst beziehungsweise zugesehen hat. Ebenfalls wird hinterfragt, warum ein vorbestrafter serbischer Gewalttäter nicht abgeschoben wurde und wie die Rolle der Mutter zu bewerten ist, die offensichtlich selbst Opfer von Gewalt wurde, aber auch Gewalt gegen ihre Kinder zugelassen hat und mit dem Schläger weiterhin eine Lebensgemeinschaft aufrechterhalten hat?

Hagen fordert massive Strafverschärfungen zum Kindesschutz vor Missbrauch und Gewalttätern, beispielsweise die Einfügung eines eigenen Paragraphen im Strafgesetzbuch, damit die Strafrahmen bei sämtlichen Gewaltdelikte an Kindern verdoppelt werden. “Es muss zu einer stärkeren präventiven Abschreckung kommen. Das Justizministerium setzt sich bis heute nicht damit auseinander, dass Gewalt an Kindern zu niedrig sanktioniert wird. Ich fordere die Justizministerin auf hier tätig zu werden.”

Weiters verlangt Hagen eine Strafverschärfung beim §92 (Quälen unmündiger Minderjähriger). Dies betreffe beispielsweise den tragischen Fall des kleinen Luca. “Hier gibt es derzeit bei Todesfolge die Höchststrafe von lediglich 10 Jahren. In Österreich ist für Quälen eines Kindes in Obhut keine lebenslange Strafe vorgesehen. Die Verbrecher, die den kleinen Luca und den kleinen Cain zu Tode gequält haben, können maximal 10 Jahre eingesperrt werden. Das BZÖ verlangt, dass in einem solchen Fall mit Todesfolge der Täter in jedem Fall lebenslang ins Gefängnis muss. Das Justizministerium ist gefordert eine Strafverschärfung durchzuführen”, so Hagen.

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