RSG-Wohnbau-Pleite: Mit anderer Strategie zum Etappenerfolg für zwei Geschädigte

Die Geschäftspraktiken der havarierten RSG Wohnbau GmbH sorgen weiter für Schlagzeilen, beinahe täglich kommen weitere Details der mehr als fragwürdigen Handhabe der Geschäftsführung im Umgang mit Kunden und Dienstleistern ans Licht.
Dr. Marco Fiel von der Feldkircher Kanzlei Blum, Hagen & Partner konnte mit einer anderen Strategie einen Teilerfolg im Kampf um das mühsame Ersparte seiner geschädigten Häuslebauer-Mandantschaft erzielen.
Klage bereits vor den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
„Wie VOL.AT bereits berichtet hat, konnten wir für bei zwei Klienten einen Teil jenes Geldes zurückholen, das sie damals im Zuge des Vertrags mit der RSG Wohnbau GmbH auf ein Treuhandkonto überwiesen hatten. So erhielt eine Partei rund 120.000 Euro zurück, bei einer Familie mit drei kleinen Kindern konnten wir von den geforderten 200.000 Euro zumindest die Hälfte zurückholen“, informiert der gebürtige Montafoner Jurist.
Aufgrund einer höchstgerichtlichen, früheren Entscheidung, die den Treuhändern vorgelegt wurde, kamen die Geschädigten wieder an einen Teil ihres Geldes.

Einer davon war Rene Wachter, der sich glücklich schätzen konnte, früh genug das Geschäftsmodell des Bauträgers zu hinterfragen und gemeinsam mit Marco Fiel vor Gericht zog: "Im Nachhinein kann ich froh sein, dass sich zumindest bei mir der Schaden in Grenzen gehalten hat. Umso mehr hoffe ich auf Gerechtigkeit für die anderen Betroffenen. Aber dies bleibt nun Sache der Gerichte, um die meiner Meinung nach betrügerischen Praktiken dieses sogenannten Unternehmers aufzudecken und ihm endgültig das Handwerk zu legen."
Konkursverschleppung, um Gelder in Sicherheit zu bringen?
Der Rest wurde in Form einer Klage gegen den Geschäftsführer eingefordert. Fiel bringt hier den Vorwurf der Konkursverschleppung ins Spiel. Die Klage gegen Geschäftsführer Alexander Giesinger sei bereits lange anhängig, bevor die Staatsanwaltschaft ermittelt habe.

„Bereits im Sommer zuvor war die RSG Wohnbau GmbH offenbar nicht mehr zahlungsfähig, weswegen die Handwerker, z.B. in dem Objekt am Kummenberg, die Arbeiten einstellten. Unsere Geschädigten waren gezwungen, in einen halb fertigen Rohbau einzuziehen. Während die Verantwortlichen munter weiter ihren fragwürdigen Geschäften nachgingen, Vermögenswerte abtraten, Pfandrechte ins Spiel brachten und das von ihren Kunden in Vorleistung eingebrachte Kapital an Treuhänder übergaben“, zeichnet der auf Wirtschafts- und Unternehmensrecht spezialisierte Rechtsbeistand ein düsteres Bild. In so einer Situation sei es laut seiner Strategie dringend notwendig geworden, sofort Zugriff auf die blockierten Gelder zu erlangen, da sie sonst in der Konkursmasse aufgehen würden.

Wer haftet für den Pfusch am Bau?
Besonders bitter sei außerdem für die Geschädigten, dass nach Abzug der Handwerker kaum andere Betriebe mit der Fertigstellung beauftragt werden konnten. Sie hätten aufgrund von Haftungsfragen kein Interesse, „einen solchen Pfusch fertigzustellen und dann die Verantwortung für im Vorfeld entstandenen Mängel zu übernehmen.“
Das nächste Kapitel im wohl noch lange andauernden Rechtsstreit rund um die dubiosen Machenschaften der RSG Wohnbau GmbH.
Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
(VOL.AT)
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