Die konservativ-grüne Koalition kündigte am Mittwoch eine Gesetzesänderung an. In den vergangenen Tagen hatte eine Anklage wegen enormen Mengen an Missbrauchsbildern gegen den prominenten Schauspieler Florian Teichtmeister eine nationale Debatte über Prävention und Strafe ausgelöst.
Schutzkonzepte gegen Kindesmissbrauch
Die Regierung kündigte außerdem Schutzkonzepte gegen Kindesmissbrauch für Schulen, Jugendvereine und andere Einrichtungen an. Obendrein solle mehr Geld für Opferhilfe und für die psychologische Therapie von Tätern zur Verfügung stehen, hieß es.
Die Höchststrafe für das Herstellen und Anbieten solcher Missbrauchsdarstellungen soll laut Regierung von bisher zwei auf fünf Jahre Gefängnis erhöht werden. Für die Produktion von großen Mengen an Aufnahmen sollen bis zu zehn Jahre Haft möglich sein. Außerdem ist geplant, dass die Strafe für den Besitz von Missbrauchsdarstellungen auf bis zu drei Jahre steigt. "Wir wollen die volle Härte gegen die Täter", sagte Familienministerin Susanne Raab von der konservativen ÖVP.
Noch keine Auswirkung auf Teichtmeister-Strafmaß
Teichtmeister (42) steht Anfang Februar wegen des Besitzes von Zehntausenden Dateien mit Darstellungen von Kindern und Jugendlichen vor Gericht. Der aus der Krimi-Reihe "Die Toten von Salzburg" und der Sisi-Verfilmung "Corsage" bekannte Darsteller wird sich laut seinem Anwalt schuldig bekennen. Auf das Strafmaß für Teichtmeister dürfte die angekündigte Gesetzesänderung noch keine Auswirkungen haben. Die Gesetzesänderung muss erst noch durch das Parlament, der Prozess gegen den Schauspieler soll schon am 8. Februar stattfinden.
(APA)
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