Gegen die Marke hatte die polnische Firma Optimum Mark beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) Einspruch erhoben.
Nicht hinreichend präszise
Das Amt hatte die Farbkombination 2013 als Marke für nichtig erklärt, 2014 wurde die Entscheidung bestätigt. Die Begründung lautete, dass die beiden Farbmarken nicht hinreichend präzise und einheitlich seien, denn sie ließen verschiedenste Kombinationen der beiden Farben zu, die einen ganz unterschiedlichen Gesamteindruck vermittelten. Red Bull hat diese Nichtigerklärungen vor dem Gericht der Europäischen Union angefochten. Der Getränkehersteller kann vor dem Europäischen Gerichtshof noch ein Rechtsmittel einlegen.
(APA)
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