Im Sommer 2013 wurden die beiden wegen Raubes und Verleumdung zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt verurteilt. Die Sache ging bis zum obersten Gerichtshof. Dort bestätigte man das erstinstanzliche Urteil in Sachen Raub.
Zweiter Durchgang
Die oberste Instanz entschied allerdings, dass sich das Erstgericht die Sache mit der Verleumdung – einer der Täter hatte sich für seinen Zwillingsbruder ausgegeben – nochmals anschauen solle. Außerdem musste die Strafe neu festgesetzt werden. Die Verleumdung fiel nun weg – die beiden hatten ihren Namensschwindel rechtzeitig aufgedeckt. Für den Raubversuch gab es im zweiten Durchgang fünf Monate unbedingt plus zehn Monate auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.