Von Christiane Eckert
Am Landesgericht Feldkirch wurde der Prozess jener Thurgauerin fortgesetzt, in dem sie ein medizinisches Institut nach angeblichen Behandlungsfehlern unter anderem auf 10.000 Euro klagt. Die Frau, die sich vor rund drei Jahren für eine künstliche Befruchtung entschied, behauptet Verwechslung und dass man ihr zwei befruchtete Eizellen vorenthalte. Sie sei seitdem psychisch enorm belastet, weil sie nicht wisse, ob nicht irgend eine Frau „ihre“ zwei Kinder ausgetragen hat, während sie nach wie vor kinderlos ist.
Weitere Zeugen einvernommen
Wieder werden „Befruchtungsexperten“ in den Zeugenstand gebeten. Zwei Gynäkologen und eine Biologin. Alle bestätigen, dass es eine mehrfache Identifikation und andere verschiedene Sicherheitsmechanismen gebe, um Verwechslungen auszuschließen. Ein Arzt sagt auch aus, dass er im Gespräch mit der Patientin darauf hingewiesen habe, dass lediglich zwei Embrionen tiefgefroren würden. Somit ergeben sich rein rechnerisch keine zwei restlichen Embrionen, auf deren Herausgabe nun geklagt werden könne, so die Beklagtenseite.
Sohn gegen Vater
Dem widersprechen die Aussagen des Sohnes des Seniorchefs. Der Facharzt, selbst acht Jahre Geschäftsführer der Einrichtung, spricht von Fehlern in der EDV, darauf gegründeten Verwechslungen und anderen Problemen. Er habe darauf hingewiesen, aber nichts ausgerichtet. „Diese Aussagen sind auf ein tiefes familiäres Zerwürfnis zurück zu führen“, ortet Beklagtenvertreter Michael Konzett ein Motiv für die belastenden Aussagen. Und auch Richterin Sieglinde Stolz wundert sich: „Warum haben Sie nicht Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, Sie waren Geschäftsführer!“.
Nun muss der EDV-Experte nochmals als Zeuge kommen, weitere Zeugen müssen ebenfalls gehört werden. Weiter geht es im Dezember.
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