von Christiane Eckert/VOL.AT
Die 43-Jährige wünscht sich seit langem sehnlich ein Kind. Nach mehreren fehlgeschlagenen Versuchen wandte sich die Schweizerin nach Vorarlberg an einen Spezialisten. Das übliche Prozedere begann 2015, ein komplizierter Ablauf wurde in Gang gesetzt. Der Frau wurden zwei befruchtete Eizellen eingepflanzt, der Kinderwunsch blieb dennoch unerfüllt. Ein zweiter Versuch mit zwei, in der Zwischenzeit eingefrorenen Eizellen erfolgte. Doch wieder erlitt die Frau eine Fehlgeburt. Doch jetzt erhebt die Thurgauerin schwere Vorwürfe gegen die Mediziner. Es seien nicht ihre Eizellen gewesen, sondern die einer anderen Frau, befruchtet mit dem Spermium eines fremden Mannes. „Das kann ich definitiv ausschließen“, kontert der Geschäftsführer des Institutes.
Gegenseite kontert
Die Frau befürchtet, dass im Gegenzug ihre Embryonen bei einer anderen Frau gelandet sein könnten und diese „ihre Kinder“ zur Welt gebracht haben könnte. Auch müssten, so die Ansicht der Klägerin, noch zwei weitere „Reserveeizellen“ eingefroren sein, die sie jetzt herausverlangt. Für den psychischen Schaden begehrt sie 10.000 Euro Schmerzengeld. Doch der Beklagte hält gegen. Es handle sich um nebulose Vermutungen, es gebe keinerlei Beweise. Man verfüge über ein ausgefeiltes EDV-System, das Protokolle verknüpfe, Manipulationen ausschließe.
Andere Gründe
Der Beklagte führt an, dass man versucht habe, den Fall objektiv von der Patientenanwaltschaft prüfen zu lassen, das habe die Gegenseite abgelehnt. Zudem holte man ein Gutachten eines renommierten Experten aus dem Bereich der In-vitro-Fertilisation ein. Nach dem Fall Kristina gebe es immer wieder „Trittbrettfahrer“, so der gegnerische Anwalt. Im Prozess werden komplexe biologische Abläufe erörtert, Dokumentationsvorgänge erklärt. Dennoch bedarf es weiterer Zeugen und vermutlich eines EDV-Experten, um die Vorgänge zu verstehen. Der Prozess wurde vertagt.
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