Vorarlberg: "Fall Kristina V." gegen Geldzahlung eingestellt

Die 26-jährige Schweizerin Kristina V. hat das Zentrum von Zech auf Herausgabe von Daten geklagt, um ihre leiblichen Eltern ausfindig machen zu können – der diesbezügliche Prozess am Landesgericht Feldkirch, verbunden mit einer Millionenforderung seitens der Familie von Kristina V., begann im Juni. Die 26-Jährige ist nachweislich nicht mit ihren vermeintlichen Eltern verwandt. Ihrer Darstellung zufolge ist ihrer Mutter in Zechs Zentrum für In-Vitro-Fertilisation 1990 versehentlich die befruchtete Eizelle eines anderen Paares implantiert worden.
Keine Unterlagen mehr
Um herauszubekommen, wer ihre genetischen Eltern sind, ist sie mit Zech in Kontakt getreten. Dieser machte deutlich, mangels einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht über keine diesbezüglichen Daten mehr zu verfügen. Deshalb landete die Angelegenheit überhaupt erst vor Gericht. Zech selbst sagte aus, dass er sämtliche infrage kommenden “Verwechslungseltern” recherchiert habe, er besitze schlichtweg keine Unterlagen mehr, um die leiblichen Eltern des Mädchens herauszufinden.
Suche geht weiter
Gegenüber Kristina V. hatte Zech eine mögliche Verwechslung der Petrischalen indes eingeräumt. Vor Gericht rechtfertigte er sich damit, dass er gedanklich alle Möglichkeiten durchgespielt und nach Erklärungen gesucht habe. Hundertprozentig könne aber nicht gesagt werden, dass die Verwechslung bei ihm stattgefunden habe.
Ebenso wenig sei auszuschließen, dass es im Krankenhaus im schweizerischen Münsterlingen, in dem Kristina V. zur Welt kam, zu einer Verwechslung gekommen sei – auch wenn bei der Verhandlung Gegenteiliges ausgesagt wurde, hatte der Fortpflanzungsmediziner während des Prozesses betont.
Kristina V. weiß nun nach wie vor nicht, wer ihre Eltern sind. Laut Anwalt wird sie ihre Suche aber fortsetzen.
(APA)
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