Zweite Runde im Prozess um künstliche Befruchtung

Von Christiane Eckert / VOL.AT
Im März saßen sich die beiden Kontrahenten das letzte Mal in Feldkirch vor Richterin Sieglinde Stolz gegenüber. Auf der einen Seite die 43-jährige Thurgauerin, die behauptet, sie habe das Recht „ihre“ zwei befruchteten Eizellen von den Ärzten zurück zu bekommen. Außerdem befürchtet sie, diese zwei Eizellen könnten bereits einer anderen Frau eingepflanzt worden sein. Auf der anderen Seite als Beklagte – die medizinische Einrichtung. Sie behauptet, das sei völlig unmöglich. 2016 hatte das Vorarlberger Ärzteteam versucht, der Frau den Wunsch nach einem eigenen Kind zu erfüllen. Doch vergebens. Ungereimtheiten, mangelhafte Dokumentation oder gar Schlamperei weist die beklagte Partei scharf zurück.
Komplexe Materie
Die Klägerin mutmaßt Manipulationen in den Dokumentationsunterlagen. Die Gegenseite kontert, dass dies gar nicht möglich sei, weil das EDV-System keine Manipulationen zulasse. „Ich glaube, wir müssen als Erstes klären, ob nicht ein Dokumentationsproblem vorliegt“, hieß es im letzten Prozess seitens der Richterin. Dokumentationsproblem allerdings insofern, dass es für Laien, sprich Nichtfortpflanzungsmediziner, schwierig ist, das spezielle Softwareprogramm zu verstehen. Nun soll ein Sachverständiger aus dem Bereich der EDV weiter helfen. Weiters sollen Zeugen befragt werden. Beim letzte Prozess schilderte die Klägerin ihre Sicht, der medizinische Leiter erklärte biologische Abläufe und Vorgänge.
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