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Prozess gegen Austria-Hooligans in Wien: Anklage wurde ausgeweitet

Ein Urteil im Hooligan-Prozess wird am Mittwoch erwartet.
Ein Urteil im Hooligan-Prozess wird am Mittwoch erwartet. ©APA
Der Prozess um einen gewalttätigen Überfall auf das Ernst-Kirchweger-Haus (EKH) in Wien-Favoriten durch Hooligans ist am Dienstag fortgesetzt worden. Die Anklage gegen einen der angeklagten Austria-Fans wurde ausgedehnt, denn laut eines Gutachtens gab es bei dem Überfall einen Schwerverletzten.
Überfall auf Migrantenverein
Kritik an Anklageschrift
Prozess hat begonnen
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Am 27. Oktober 2013 war – wie berichtet – eine Horde von Austria-Anhängern vor dem Heimspiel gegen den SK Rapid Wien auf dem Weg in die Generali Arena ins EKH eingedrungen. Über die Anzahl der “ungebetenen Gäste” gibt es unterschiedliche Angaben. Ein Aktivist des türkisch-kurdischen Kulturvereins ATIGF, der zu diesem Zeitpunkt im ersten Stock ein Frühstück abhielt, berichtete heute als Zeuge von 40 Männern. Ein Teilnehmer an einer Versammlung der kommunistischen Gewerkschaft KOMintern nahm dagegen “sechs bis sieben Personen” wahr, wie er darlegte.

Schwerverletzter bei Überfall auf EKH in Wien

Fest steht, dass ein Gewerkschafter, dem die Eindringlinge im Stiegenhaus begegneten, niedergeschlagen wurde. Er habe zwei Faustschläge kassiert, einen über dem linken Auge, bei dem seine Brille zu Bruch ging, den zweiten am rechten Ohr, als er bereits am Boden lag, schilderte der 54-Jährige im Zeugenstand. Er habe sich dann “auf den Rücken gedreht, um zu sehen, was passiert”. Außerdem habe er um Hilfe geschrien und “Nazis! Nazis!” gebrüllt, “damit die Burschen runterkommen”. Einem Tritt in die Leibesmitte sei er ausgewichen, indem er sich zur Seite drehte: “Ich bin kein Fan von Tritten in den Bauch. Ich bin kein Fan dieses masochistischen Genusses.”

Der 54-Jährige erlitt nicht nur eine Schädelprellung und eine Rissquetschwunde über dem Auge, sondern auch eine posttraumatische Belastungsstörung. Seiner Anwältin zufolge leidet der Betroffene an Angst- und Durchschlafstörungen, traut sich ohne seinen Hund nicht mehr auf die Straße und ist nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben. Die Rechtsvertreterin des Mannes dehnte die Privatbeteiligten-Ansprüche auf 13.675 Euro aus.

Anklage wurde ausgeweitet

Aus Basis der Ausführungen der Gerichtsmedizinerin weitete wiederum der Staatsanwalt die Anklage gegen jenen 34-jährigen Austria-Fan, der den Gewerkschafter attackiert haben soll, auf schwere Körperverletzung aus. Insgesamt müssen sich sieben Fans, die dem – mittlerweile offiziell verbotenen, weil neonazistischen – Fanklub “Unsterblich” angehören sollen, wegen Hausfriedensbruchs vor Gericht verantworten. Alle sieben bekennen sich nicht schuldig und behaupten, das EKH gar nicht betreten zu haben.

Auch Gewerkschafter stehen vor Gericht

Angeklagt sind auch zwei KOMintern-Gewerkschafter. Diese sollen – gemeinsam mit anderen Mitgliedern – die Fußball-Fans verfolgt haben, nachdem man diese aus dem Gebäude gedrängt hatte. Ein zur Anklage gebrachter 43-jähriger Philosoph und ein 30 Jahre alter Lastwagenfahrer sollen dabei jenen Hooligan niedergeschlagen und leicht verletzt haben, der laut Anklage im EKH den Gewerkschafter verprügelt hatte.

Am Dienstagabend findet eine Demonstration statt, der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Am Nachmittag könnte es Urteile geben. (APA)

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