Von: Seff Dünser (NEUE)
Polizisten haben im April 2016 während einer Glücksspielkontrolle in einem Lustenauer Lokal Lebensmittel, die dem Lokalbetreiber gehörten, ohne Bezahlung konsumiert. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat 2017 die wegen Diebstahls geführten Strafverfahren wegen Geringfügigkeit der Schuld eingestellt.
Polizeiaktion wurde gefilmt
Jener Bundespolizist, der unerlaubterweise einen Apfel gegessen und Bier gezapft hat, hat inzwischen seinen Austritt aus der Polizei erklärt. Deshalb wurde sein Disziplinarverfahren eingestellt.
Ein anderer Bundespolizist hat in dem Lokal drei kleine Flaschen Orangensaft aus dem Kühlschrank genommen und getrunken. Die Landespolizeidirektion in Bregenz erließ deswegen gegen ihn eine Disziplinarverfügung von 100 Euro. Dagegen erhob der Disziplinaranwalt der Disziplinarkommission des Innenministeriums Einspruch. Daraufhin leitete die Disziplinarkommission des Innenministeriums ein anhängiges Disziplinarverfahren ein.
Die Einleitung des Disziplinarverfahrens hat der Beschuldigte bekämpft. Nun wurde seine Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht in Wien abgewiesen. Dagegen ist noch eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof in Wien möglich.
Später bezahlt
Der beschuldigte Kommandant-Stellvertreter einer Polizeiinspektion behauptet, bei einer früheren Glücksspielkontrolle habe ihm der Lokalbetreiber erlaubt, kostenlos Lebensmittel zu verzehren. Wegen seiner Unterzuckerung und seines Bluthochdrucks habe er den gezuckerten Orangensaft getrunken. Nachträglich habe er dafür bezahlt.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat 2017 auch das gegen den Polizisten wegen Amtsmissbrauchs geführte Strafverfahren eingestellt; ein Disziplinarverfahren wurde nicht eingeleitet. Dem Polizisten wurde geglaubt, dass er 2016 in acht Monaten versehentlich 21 Dienststunden zu viel verrechnet hatte.
(NEUE)
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