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Polizei: "Wenn man keinen Ballon will, soll man ihn nicht kaufen"

Der Bettlertrick sei kein Delikt, so die Polizei Vorarlberg.
Der Bettlertrick sei kein Delikt, so die Polizei Vorarlberg. ©VOL.AT/Springer, Symbolbild: Roland Paulitsch
Ein Paar gibt vor, Luftballons an Kinder zu verschenken und verlangt dann Geld: Das ist die neue Masche auf Faschingsumzügen. Ist das strafbar? Wir haben mit der Polizei Vorarlberg darüber gesprochen.
Fremde verkauften Luftballons
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Fasching: Bettlertrick verärgert Eltern

Ein neuer Bettlertrick sorgt derzeit für Aufregung und Ärger bei Eltern in Vorarlberg. Ein offensichtlich in Hard und Bregenz bekanntes Paar mischt sich bei Faschingsumzügen unter die Teilnehmer, gibt vor, Luftballons an Kinder zu verschenken und verlangt anschließend Geld. Bei den zuständigen Polizeiinspektionen sei keine Meldung über die Vorkommnisse bekannt, so die Polizei Vorarlberg auf VOL.AT-Anfrage. "Selbst, wenn jemand Luftballons verkauft, ist das nichts Polizeiliches", informiert Major Wolfgang Dür vom Landespolizeikommando in Bregenz. In Großstädten seien solche Fälle Gang und Gäbe. Bei der Polizei zieht man dabei den Vergleich zu Rosenverkäufern: Auch diese würden zuerst die Rose geben, dann Geld verlangen und hartnäckig bleiben. "Das ist eine Masche dieser Minderheiten", erklärt Dür.

Polizeisprecher Wolfgang Dür. Foto: VOL.AT

Polizei kann helfen

Michèl Stocklasa, Präsident des VVF, gab gegenüber VOL.AT an, ein Eingreifen der Exekutive sei durchaus eine Möglichkeit, wenn sich Fälle häufen würden. Dies bestätigt auch die Polizeipressestelle: Die Polizei könne die Identität feststellen, an sich sei es aber kein Delikt, so Dür. Falls die Person nicht bleibeberechtigt ist, greife das Fremdenpolizeigesetz. Es bestehe allerdings keine Ausweispflicht. In unklaren Fällen könne man die Polizei verständigen, die sich dann ein Bild mache. "Etwa, wenn einem etwas komisch vorkommt, oder einem die Situation nicht geheuer ist", so der Sprecher der Polizei gegenüber VOL.AT.

Gilt nicht als Bettelei

Bettelei ist verboten, das Verkaufen von Luftballons kann man aber laut dem Kriminalbeamten kaum als solche verstehen. Natürlich sei man nicht verpflichtet, der Person Geld zu geben. Diese könne auch nicht darauf pochen, da sie die Luftballons nicht rechtmäßig verkaufe. Für die Polizei ist daher die Vorgehensweise klar: "Wenn man keinen Ballon haben will, soll man ihn nicht kaufen", verdeutlicht Wolfgang Dür in einer telefonischen Anfragebeantwortung gegenüber VOL.AT. "Wenn man nichts bezahlen will, gibt man ihn halt zurück und dann ist die Sache erledigt."

(VOL.AT)

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