Patientenverfügungen auch in Vorarlberg auf dem Vormarsch
Die Anzahl der Patientenverfügungen zur Regelung der lebenserhaltenden Maßnahmen steige auch in Vorarlberg stetig an, berichtet Richard Forster, Sprecher der Vorarlberger Notare, am Dienstag in "Vorarlberg live". Das Besondere an einer derartigen Verfügung sei, dass sie jederzeit geändert werden kann.
Solange man sich noch artikulieren kann, sei es jederzeit möglich, eine Patientenverfügung zu widerrufen. Während der aktuellen Gesundheitskrise sei es so auch trotz Verfügung möglich, sich für eine künstliche Beatmung zu entscheiden. Forster betont, dass für eine Widerrufung keine volle Geschäftsfähigkeit gegeben sein muss.
Vorsorgevollmacht
Auch bei Vorsorgevollmachten steige die Nachfrage stetig. In dieser wird bei voller Geschäftsfähigkeit eine Person bestimmt, die entscheiden kann, wenn diese nicht mehr gegeben ist. Es kann also jemand bestimmt werden, der einen vertreten soll. Wird dies nicht zuvor geregelt, bestimmt das Gericht einen Sachwalter bzw. Erwachsenenvertreter.
Neben Richard Forster waren auch Andreas Kappaurer von der Bildungsdirektion Vorarlberg und FPÖ-Chef Norbert Hofer in "Vorarlberg live" zu Gast.
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