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Oster-Lockdown in Wien, NÖ und Burgenland: Alle Maßnahmen im Detail

Die Maßnahmen des Oster-Lockdowns in Ostösterreich im Detail.
Die Maßnahmen des Oster-Lockdowns in Ostösterreich im Detail. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Von 1. bis 6. April werden in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland die Corona-Maßnahmen verschärft. Alle Regelungen des Oster-Lockdowns in Ostösterreich im Überblick.
Verschärfungen ein Fehler
Experte: Osterruhe zu kurz
Ostösterreich geht in Oster-Lockdown

Die Bundesregierung hat am Mittwochabend mit den drei östlichen Bundesländern Wien, Niederösterreich und dem Burgenland strengere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vereinbart.

Die von den Landeshauptleuten Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), Michael Ludwig und Hans Peter Doskozil (beide SPÖ) gemeinsam mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) verkündeten Verschärfungen im Detail:

Ausgangsbeschränkungen

Über Ostern gelten Ausgangsbeschränkungen wie in den bisherigen strengen Lockdowns wieder rund um die Uhr. Derzeit ist das Verlassen des Hauses nur in der Nacht prinzipiell nicht gestattet. Von 1. bis 6. April gilt dies nun wieder von 0 bis 24 Uhr - mit den bekannten Ausnahmen Fahrt zur Arbeit, Aufenthalt bzw. Erholung im Freien (etwa Spaziergänge oder Individualsport), Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Abwendung von Gefahren.

Kontakte

Die Kontakte sind während des Oster-Lockdowns wie schon in früheren "harten" Phasen nur sehr eingeschränkt gestattet. Erlaubt ist, dass jeweils nur eine Einzelperson eines Haushaltes mehrere Personen eines anderen Haushaltes gleichzeitig treffen darf. Osterfeiern sind also nur im kleinsten Rahmen möglich.

FFP2-Maskenpflicht

Die FFP2-Maskenpflicht soll auf alle Innenräume ausgeweitet werden, sofern sich dort mehr als eine Person aufhält. Auch die bereits bestehende Möglichkeit, lokal beschränkt FFP2-Maskenpflicht im Freien anzuordnen, in Bereichen, wo viele Menschen auf engem Raum aufeinandertreffen, soll nun angewendet werden.

Handel

Die Geschäfte werden von 1. bis 6. April geschlossen. Ausnahmen sind die Güter des täglichen Lebens - Lebensmittelhandel, Apotheken, Trafiken u.ä. bleiben geöffnet. Ab 7. April wird es dann Zugangstest für den Handel geben, nicht jedoch für die genannten Grundversorger. Laut dem Büro von Johanna Mikl-Leitner soll diese Testpflicht im Handel allerdings nur bis zum 10. April aufrecht bleiben.


Friseure

Die persönlichen Dienstleister wie Friseure oder Kosmetikerinnen - bei denen bereits Testpflicht besteht - werden ebenfalls von Gründonnerstag bis Dienstag nach Ostern geschlossen.

Schule

In den Schulen wird es in der Woche nach Ostern wieder Distance Learning geben. Danach sind breitflächige PCR-Tests für Schüler und Lehrer geplant, die allerdings keine Zutrittsvoraussetzung für die Rückkehr in den Unterricht sein werden.

Betriebe

In den Betrieben soll es ab 7. April ein Mal pro Woche Coronatests geben. Als Alternative soll das Homeoffice weiter intensiviert werden.

Pendler

Arbeitskräfte, die aus den östlichen Nachbarländern Tschechien, Slowakei und Ungarn nach Österreich einpendeln, müssen zwei Mal pro Woche einen negativen Covid-Test vorweisen und nicht nur ein Mal wie derzeit. An den Grenzen soll verstärkt kontrolliert werden.

Kultur, Freizeiteinrichtungen

Museen und Ausstellungshäuser der Ostregion müssen zwischen 1. und 6. April schließen. Das gleiche gilt für Zoos und andere Freizeiteinrichtungen.

(APA/Red)

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