Laut dem der APA vorliegenden Entwurf werden in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland von Gründonnerstag bis inklusive Dienstag nach Ostern die Geschäfte mit den schon reichlich bekannten Ausnahmen wie Lebensmittelshops, Tiernahrungshandel, Apotheken, Drogerien und Trafiken geschlossen. Für Ein- und Ausreisen aus der Ostregion braucht es gute Gründe.
Oster-Lockdown: Handel schließt - erster Entwurf
Im erlaubten Handel dürfen nur Produkte angeboten werden, die dem "typischen Warensortiment" entsprechen. Das heißt im Klartext, der Supermarkt soll Nahrungsmittel, aber kein Spielzeug, Blumen oder Fernseher anbieten. Die entsprechende Regel hatte schon in früheren Lockdowns für Probleme gesorgt, da einzelne Unternehmen sich weigerten sie umzusetzen.
Dienstleister müssen zusperren - Ausgangssperre rund um die Uhr
Dazu müssen auch die persönlichen Dienstleister (Friseure etc.), Museen und Zoos wieder für die genannten sechs Tage schließen. Die Ausgangsbeschränkungen, die im Rest des Landes nur nachts gelten, werden im Osten rund um die Uhr wirksam. Das heißt, man darf Haus bzw. Wohnung nur aus bestimmten Gründen verlassen, etwa zum Einkaufen, zur Hilfeleistung, zum Kontakt mit Eltern, Kinder und Geschwistern sowie zum Aufenthalt im Freien, entweder zum Ausführen von Tieren oder zur "körperlichen und psychischen Erholung".
Die nämlichen Ausnahmen sind auch die einzigen Gründe, wegen derer man die Bundesländer während der "Osterruhe" verlassen oder betreten darf. Das heißt, eine Kleider-Shopping-Reise vom Burgenland in die Steiermark oder von Nieder- nach Oberösterreich ist laut dem Verordnungsentwurf nicht gestattet. Wenn ein Wiener seine Schwester in Tirol besuchen will, ist das hingegen erlaubt.
Verbot von Take-away in der Gastro nicht im Entwurf
Nicht in dem Entwurf enthalten ist ein Verbot von Take-away in der Gastronomie, über das am Montag medial spekuliert worden war, da sich beispielsweise in der Wiener Innenstadt zuletzt gehäuft große Menschentrauen vor Lokalen bei deren Freilust-Ausschank gebildet hatten.
(APA/Red)
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