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Opferanwalt: Kein Zweifel an fairem Verfahren gegen Soner Ö.

Opferanwalt Stefan Denifl hat keine Zweifel an einem fairen Verfahren in Vorarlberg.
Opferanwalt Stefan Denifl hat keine Zweifel an einem fairen Verfahren in Vorarlberg. ©VN/Klaus Hämmerle
Nachdem die Anwälte von Soner Ö. eine Vorverurteilung ihres Mandanten beklagt haben, meldet sich jetzt Opferanwalt Stefan Denifl zu Wort.
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Am Donnerstag hatte Anwalt Stefan Harg gegenüber ORF Radio Vorarlberg beklagt: “Es hat Vorverurteilungen medialer und politischer Natur gegeben.” Man bekomme den Eindruck, für seinen Mandanten gelte die Unschuldsvermutung nicht, so Harg. Die Rechtsordnung sehe die Möglichkeit einer Prozessverlegung in ein anderes Bundesland vor, was aber “ganz schwer durchzusetzen” sei. Die geäußerten Vorverurteilungen seien auf die bereits öffentlich hochgekochten Emotionen zurückzuführen, meint Harg.

Nach der Auffassung von Harg ist der 34-jährige Tatverdächtige schon als Jugendlicher rechtlich nicht korrekt behandelt worden. Harg wird auch die 2008 und 2009 gegen den Mann verhängten Aufenthaltsverbote anfechten. Die Entscheidung, ob der 34-jährige Tatverdächtige von der Justizanstalt Innsbruck wieder zurück in die Justizanstalt Feldkirch überstellt wird, ist unterdessen noch nicht gefallen.

Opferanwalt Denifl widerspricht Harg

Dr. Stefan Denifl, Opferanwalt im Fall der Bluttat an der BH Dornbirn, hat keine Zweifel daran, dass am Landesgericht Feldkirch ein faires Verfahren durchgeführt werden kann. Er gibt zu bedenken, dass die laut Verteidigung unzulässige Verhängung eines Aufenthaltsverbotes für Soner Ö. in den Jahren 2008 und 2009 für die Beurteilung der Straftat nicht erheblich sind.

Auch die Angehörigen des Opfers hätten ein Interesse daran aufzuklären, wieso sich der Tatverdächtige überhaupt in Vorarlberg aufhalten konnte. Denifl gehe davon aus, dass die zuständigen Behörden diesbezüglich bereits mit der Aufklärung beschäftigt seien.

Stellungnahme von Opferanwalt Stefan Denifl

“In diversen Medien haben sich die Anwälte des Tatverdächtigen gegen eine Vorverurteilung ausgesprochen. Die Verteidigung befasst sich auch mit der angeblich unzulässigen Verhängung von Aufenthaltsverboten in den Jahren 2008 und 2009.

Für die Beurteilung der Straftat sind derartige Überlegungen nicht erheblich. Es gibt auch keinen Grund daran zu zweifeln, dass am Landesgericht Feldkirch ein faires Verfahren durchgeführt werden kann.

Auch die Angehörigen des Opfers haben ein dringendes Aufklärungsinteresse vor allem dahingehend, wieso sich der Verdächtige überhaupt zum Tatzeitraum in Vorarlberg aufhalten konnte. Als Opferanwalt gehe ich davon aus, dass die beteiligten Behörden auch die dringend erforderliche Aufklärung bereits in die Wege geleitet haben. Die juristische Beurteilung der Abläufe in fremdenrechtlicher Hinsicht sollte auch von unabhängigen Rechtsexperten durchgeführt werden.

Für die Angehörigen ist es auch schwer erträglich, wenn für die Öffentlichkeit nicht bestimmte Details aus den Akten durch die Medien zitiert werden. Wir ersuchen daher in Hinkunft auch auf die Gefühle der Angehörigen Rücksicht zu nehmen.“

(Red.)

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