AA

Österreich verlängert Grenzkontrollen bis 31. Mai

Die Grenzkontrollen während der Coronavirus-Pandemie wurden bis 31. Mai verlängert.
Die Grenzkontrollen während der Coronavirus-Pandemie wurden bis 31. Mai verlängert. ©APA/EXPA/JOHANN GRODER
Angesichts der Coronavirus-Pandemie verlängert Österreich die Grenzkontrollen zu seinen Nachbarländern bis 31. Mai 2020.
Österreich verlängert Grenzkontrollen

Wie aus einer neuen Verordnung des Innenministeriums hervorgeht, gelten sie an den Grenzen zu Deutschland, Italien, der Schweiz, Liechtenstein, Tschechien und der Slowakei nun bis 31. Mai. Bisher war hier der 7. Mai das Limit. Auch an den Übergängen zu Ungarn uns Slowenien wird weiter kontrolliert.

Einreise nach Österreich nur mit ärztlichem Zeugnis

Eine Einreise nach Österreich aus diesen Staaten ist ausnahmslos nur an bestimmten Grenzübergängen erlaubt. Wer einreisen will, muss ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand mit sich zu führen, das einen negativen molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 bestätigt. Das Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Personen, die ein solches Zeugnis nicht vorlegen können, wird die Einreise verwehrt.

Folgende Ausnahmen bestehen

- Österreichische Staatsbürger sowie Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich dürfen auch ohne Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses einreisen, sofern sie sich zu einer unverzüglich anzutretenden 14-tägigen selbstüberwachten Heimquarantäne verpflichten und die mit ihrer eigenhändigen Unterschrift bestätigen. Wenn währenddessen ein durchgeführter molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 negativ ist, kann die 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne beendet werden.

- Österreichische Staatsbürger sowie Personen, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung in Österreich unterliegen, oder die über eine aus besonders berücksichtigungswürdigen medizinischen Gründen ausgestellte Behandlungszusage einer österreichischen Krankenanstalt verfügen, ist es erlaubt, nach Österreich einzureisen, wenn dies zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen in Österreich erfolgt. Bei der Einreise ist eine Bestätigung über die unbedingte Notwendigkeit der Inanspruchnahme einer medizinischen Leistung vorzuweisen. Die Mitnahme einer Begleitperson ist zulässig. 

- Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich die Wiedereinreise nach Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen in Italien, Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und Slowenien zulässig. Bei der Wiedereinreise ist eine Bestätigung über die unbedingte Notwendigkeit der Inanspruchnahme einer medizinischen Leistung vorzuweisen. Die Mitnahme einer Begleitperson ist zulässig.

- Eine Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist generell – ohne Einschränkung – erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist.

- Von diesen Maßnahmen ist der Güterverkehr, der gewerbliche Verkehr (mit Ausnahme der gewerblichen Personenbeförderung), Repatriierungsfahrten, die Begleitperson nach § 3a der Verordnung sowie der Pendler-Berufsverkehr nicht betroffen. Die gilt auch für Insassen von Einsatzfahrzeugen. Mit Verkehrsbeeinträchtigungen an der Grenze muss gerechnet werden. Weiters ist unter besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis oder zwingenden Gründen der Tierversorgung im Einzelfall, welche bei der Kontrolle glaubhaft zu machen sind, eine Einreise erlaubt.

Auch die Gemeinde Mittelberg (Kleinwalsertal) ist von den Einreisebeschränkungen ausgenommen. Damit ist Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Mittelberg die Einreise nach Österreich über Deutschland möglich.

(APA/Red)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Österreich
  • Österreich verlängert Grenzkontrollen bis 31. Mai