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Nüziders-Prozess: Geschworene urteilen über Mord oder Totschlag

Vor knapp einem Jahr, am 27. Juni 2011, wird Jasmin W. tot in ihrer Wohnung in Nüziders aufgefunden.
Vor knapp einem Jahr, am 27. Juni 2011, wird Jasmin W. tot in ihrer Wohnung in Nüziders aufgefunden. ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - Die rechtliche Beurteilung wird die Geschworenen am Donnerstag und Freitag herausfordern. Doch bereits am Donnerstag wurde ein Urteil gefällt.
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Dass der Maurer Michael W. seine Frau im Juni 2011 getötet hat, steht fest. Kein anderer kommt in Betracht, und der Angeklagte war bislang soweit geständig. Doch welches Delikt durch sein Verhalten verwirklicht wurde, wird eine der schwierigsten Fragen des Prozesses, der für heute und morgen anberaumt wurde.

„Es war Mord“, sagt die Anklagebehörde. „Es war ein Totschlag, wie er im Lehrbuch steht“, kontert Verteidiger Nicolas Stieger. Auf Mord steht bis zu lebenslange Haft, auf Totschlag fünf bis zehn Jahre.

Kompliziert

Paragraph 76 Strafgesetzbuch beschreibt Totschlag folgendermaßen: „Wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen lässt, einen anderen zu töten, …“. Was so simpel anmutet, birgt eine Menge Schwierigkeiten. Über 50 Seiten widmet der Wiener Kommentar diesem einzigen Satz. „Die aufgestauten Konflikte führen zu einer fortschreitenden seelischen Zermürbung und schließlich zum Dammbruch. Das Fass läuft über“, erklärt das Nachschlagewerk den Affekt.

Doch selbst der heftigste Affekt begründet immer noch Mord, wenn er nicht „allgemein begreiflich“ ist. Und hier liegt bereits der nächste Knackpunkt. Nicht die Tat, sondern die Gemütsbewegung wird hierbei unter die Lupe genommen. Wenn Michael W. die „Begünstigung“ des Totschlags zugute kommen soll, muss sein Verteidiger die Geschworenen überzeugen, dass alle Voraussetzungen dieser Privilegierung erfüllt sind.

Durchleuchtet

Das Thema „Eifersucht“ taucht beim Totschlag häufig auf. Die Frage ist, ob ein anderer Mensch von der Art des Michael W. bei gleichem Anlass und gleicher Vorgeschichte mit seiner Situation anders fertig geworden wäre. Sogenannte „Konflikt- oder Krisentäter“, bei denen es vor allem um den Bruch einer engen persönlichen Bindung geht, sind die „Klassiker“ des Totschlags. „Wenn dann die Worte versagen, ist der Totschlag die spontane, letzte Fortsetzung der persönlichen Auseinandersetzung mit anderen Mitteln. Zuneigung wird zu Ablehnung, Liebe zu Hass“, erklärt der Kommentar.

Um nachzuvollziehen, wie es zu der tiefen Zerrüttung zwischen den Eheleuten gekommen ist, muss deren Alltag gründlich durchleuchtet werden. Am Ende dieses Schwurgerichtsprozesses bleibt dennoch die schwierige Frage: Hat Michael W. seine Frau Jasmin vorsätzlich ermordet, oder hat er sich im Affekt zu einer Tötung hinreißen lassen? Und das können nur die Geschworenen entscheiden.

15 Jahre Haft

Am Donnerstag Abend hat das Gericht ein Urteil gefällt und den 30-Jährigen zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die Geschworenen haben einstimmig befunden, dass es sich bei der Tat um Mord handelte.

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