AA

Notoperation bei Karl-Heinz Grasser

Notoperation bei Karl-Heinz Grasser.
Notoperation bei Karl-Heinz Grasser. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist nach einer Notoperation am Weg der Besserung.
Grasser und seine Schulden bei der Republik
Causa Buwog: Grasser droht weiterer Prozess

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der im BUWOG-Skandal rechtskräftig zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt wurde und seine Strafe derzeit in der Justizanstalt Innsbruck absitzt, trat abrupt ein gesundheitliches Problem auf, das sofortige medizinische Notfallmaßnahmen nötig machte. Grassers langjähriger Anwalt Manfred Ainedter bestätigte diese Informationen gegenüber der APA.

Notoperation bei Grasser: Laut Anwalt "lebensbedrohlicher Zustand" bei Ex-Finanzminister

"Der Zustand war lebensbedrohlich", meinte Ainedter am Mittwochnachmittag. Die zu Wochenbeginn durchgeführte Operation sei gut verlaufen, die Lebensgefahr sei gebannt, Grasser erhole sich in einem Spital. "Es geht ihm noch nicht sehr gut", stellte Ainedter im Gespräch mit der APA fest. Zum Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs seines Mandanten beantwortete Ainedter keine weiteren Fragen. Er appellierte an die Medien, die Privatsphäre Grassers und seiner Angehörigen zu wahren. Seitens der JA Innsbruck und des Justizministeriums gab es keine Stellungnahme. "Aufgrund der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes der Person äußern wir uns zu gesundheitlichen Situation von Insassen nicht", hieß es aus dem Justizministerium auf APA-Anfrage.

Hochegger und Meischberger hoffen auf Aufschub, Grasser auf Fußfessel

Wie der "Standard" Mittwochmittag berichtete, hat Grasser mittlerweile einen Antrag auf eine Fußfessel gestellt. Eingebracht wurde dieser von seinem langjährigen Rechtsanwalt Norbert Wess. Während der ehemalige Finanzminister bereits am 2. Juni seine Haft in Innsbruck angetreten hat, ist dies bei seinen beiden Mitangeklagten, den Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger, noch nicht der Fall. Sie hatten aus gesundheitlichen Gründen Haftaufschub erbeten, dieses Begehr wurde vom Landesgericht Wien abgewiesen, die Beschwerde der beiden Zweit- und Drittangeklagten im BUWOG-Prozess dagegen liegt beim Obersten Gerichtshof (OGH), hieß es heute aus dem Landesgericht zur APA.

(APA/Red)

  • VOL.AT
  • Österreich
  • Notoperation bei Karl-Heinz Grasser