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Grasser droht weiterer Prozess in Causa Buwog

In der Causa Buwog droht Grasser ein weiteres Verfahren.
In der Causa Buwog droht Grasser ein weiteres Verfahren. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der seit Anfang Juni inhaftiert ist, droht ein weiteres Gerichtsverfahren.
Darum könnte Grasser schon vorzeitig eine Fußfessel bekommen
Grasser trat seine Haftstrafe in Causa Buwog an

Im laufenden Ermittlungsverfahren wird untersucht, ob Grasser und andere Beteiligte die Provisionen in der Angelegenheit Buwog/Terminal Tower in Höhe von 9,8 Millionen Euro korrekt versteuert haben, wie die WKStA der APA mitteilte. Entsprechend anhängige Finanzstrafverfahren wurden bereits 2021 bestätigt.

WKStA-Ermittlungen wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung gegen Grasser

Der Oberste Gerichtshof stellte die Zahlung der Provisionen an Grasser und weitere Personen rechtskräftig fest. Daher "ist es auch gesetzlich vorgeschrieben, ein Ermittlungsverfahren zur Frage der korrekten Versteuerung dieser Zahlungen zu führen", teilte die WKStA weiters mit. Werden mehr als 150.000 Euro hinterzogen, werden die Ermittlungen nicht mehr durch die Finanzbehörden, sondern durch die Staatsanwaltschaft geführt. Den Beschuldigten drohen laut dem Nachrichtenmagazin "Dossier" bei einer Verurteilung Strafen in Höhe des zweifachen Verkürzungsbetrages - sowie Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren.

Grasser wird elektronischen Hausarrest beantragen

Eine Verurteilung zu einer weiteren Freiheitsstrafe könnte Grassers Plan durchkreuzen, die Haft weitgehend mit einer elektronischen Fußfessel "abzudienen". Denn seit 1. September kann bei einer Reststrafe von maximal 2 Jahren unter gewissen Voraussetzungen die Fußfessel beantragt werden. Zwar fasste Grasser 4 Jahre Haft aus, allerdings kann die Justizanstalt bereits bei Haftantritt festlegen, dass ein Häftling nur eine Halb- oder Zweidrittel-Strafe absitzen muss. Wie Grassers Anwalt Manfred Ainedter gegenüber den "Salzburger Nachrichten" bestätigte, wird Grasser die Fußfessel beantragen. Grasser kann dann die Haft im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen - sofern die restliche Haftzeit nicht länger als 2 Jahre dauert.

(APA/Red)

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