Nach Lawinenabgang an Weihnachten: Zwei Männer vor Gericht

Anfangs wurde befürchtet, dass zehn Personen unter den Schneemassen begraben wurden. Alle Verschütteten konnten gefunden und gerettet werden. Fünf Personen wurden dabei verletzt, es gab keine Todesopfer. Die Rettungsaktion wurde von sieben Hubschraubern und 200 Einsatzkräften unterstützt.
Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt
Nach dem Vorfall wurde bekannt, dass zwei Mitglieder der Lawinenkommission nun wegen grob fahrlässiger, schwerer Körperverletzung angeklagt werden. Dies ist besonders brisant, da es sich bei der betroffenen Skipiste um ein reguläres Skigebiet handelte, das von der örtlichen Lawinenkommission freigegeben wurde. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden angeklagten Männer ihre Pflichten als Mitglieder der Lawinenkommission nicht ordnungsgemäß erfüllt haben und somit für den Lawinenabgang mitverantwortlich sind.
Einer der Angeklagten soll einen Bericht gefälscht und angegeben haben, dass ein weiteres Mitglied der Lawinenkommission bei der Freigabe der Skipiste anwesend war. Dies erwies sich jedoch als falsch.
(VOL.AT)
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