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Nach Brand in Dornbirn: Darum wohnt eine 89-jährige Frau in einem Container

©VOL.AT/Mayer; Google Maps
Es ist fast zwei Wochen her, dass in Dornbirn ein Wohncontainer komplett ausbrannte. Die Bewohnerin wurde durch den Brand obdachlos - und das im stolzen Alter von 89 Jahren.
Wohncontainer brannte aus
Brandruine des Wohncontainers
Wohncontainerbrand in Dornbirn

Vor fast zwei Woche brannte in der Dornbirner Eisengasse ein Container aus. Eine 89-jährige Frau wurde mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins Stadtkrankenhaus Dornbirn eingeliefert. Bei der Frau handelt es sich laut Robert Vonach von der Landespolizeiinspektion Vorarlberg um eine Obdachlose, die bereits bei Kaplan Bonetti gemeldet war. Auch Ralf Hämmerle von der Stadt Dornbirn bestätigt das: “Das Brandopfer stand in den vergangenen Jahren wiederholt im Rahmen des Case-Managements und der Sozialarbeit mit der Stadt in Kontakt und es wurde auf mehreren Ebenen Hilfestellung angeboten.”

Komplett ausgebrannt und unbewohnbar

Doch was machte die Frau in dem Container? Die 89-Jährige wohnte nach Angaben der Polizei Vorarlberg auf dem Grundstück, welches laut Grundbuch ihr gehört. Als ihr baufälliges Haus abgerissen werden musste, habe sie sich geweigert das Grundstück zu verlassen, informiert Vonach auf VOLAT-Anfrage. Sie habe sich den Baucontainer eigenständig gekauft und sich seither darin häuslich eingerichtet. Wohncontainer sind laut der Polizei Vorarlberg prinzipiell erlaubt, der Besitzer benötigt dafür allerdings eine Genehmigung – ähnlich wie beim Bau eins Hauses.

Notwohnung zur Verfügung gestellt

“Das Haus wurde vor rund 10 Jahren abgetragen”, bestätigt Hämmerle. “Dies erfolgte mit Bescheid der Stadt Dornbirn, da das Gebäude baufällig war und aufgrund des äußerst schlechten Zustandes von einer Gefährdung auszugehen war.” Der Betroffenen sei damals eine Notwohnung zur Verfügung gestellt worden. “Der betreffende Container ist ein reiner Bau- oder Gartencontainer und war auch baurechtlich niemals als Wohncontainer bewilligt”, erklärt Hämmerle gegenüber VOL.AT. “Wie das spätere Brandopfer sich darin eingerichtet hat, ist der Stadt Dornbirn nicht bekannt.”

Soziale Wohneinrichtung zur Überbrückung

Laut Feuerpolizeiordnung des Landes hat die jeweilige Gemeinde, in diesem Fall die Stadt Dornbirn, für eine Unterkunft der durch den Brand obdachlos gewordenen Personen zu sorgen. “Der Einsatzleiter der Feuerwehr verständigt die zuständigen Abteilungen im Rathaus, die die unmittelbare Organisation und Koordination übernehmen”, erläutert Hämmerle den Ablauf. Da der Container bei dem Brand komplett zerstört und dadurch unbewohnbar wurde, wird das Brandopfer derzeit “zur Überbrückung nach dem Brandereignis” in einer sozialen Wohneinrichtung betreut. “Hier pflegt die Stadt Dornbirn eine hervorragende Zusammenarbeit – beispielsweise mit der VOGEWOSI oder Kaplan Bonetti –  wie sich auch im Jänner beim Brand in der Negrellistraße gezeigt hat”, so Hämmerle. Ob die Frau auch in der sozialen Wohneinrichtung bleiben wird, ist noch nicht bekannt.

Nachbar: “Früher war hier ein Haus”

“Früher war hier ein Haus”, weiß Luciano Degano, Nachbar und Bekannter der 89-jährigen Dornbirnerin. Ja, er habe auch mitbekommen, dass es vor rund 10 Jahren zwangsabgerissen worden sei. “Letzes Jahr ist sie hier in den Container gezogen”, so der Nachbar. Beim VOL.AT-Lokalaugenschein fiel außerdem auf, dass hinter dem Container ein Wassertank, wie er auch zum Tränken von Kühen verwendet wird, platziert wurde. Als “Saustall” beschreibt Degano die Zustände, in denen die Pensionistin im Container lebte. Sie habe sich darin eingerichtet, im hinteren Teil habe sie sogar ein provisorisches WC gehabt.

“Sie lässt sich nichts sagen”

Obwohl immer wieder Mitarbeiter von Kaplan Bonetti gekommen seien, um nach dem Rechten zu schauen, habe sie sich nicht überreden lassen auszuziehen, berichtet Degano. Als direkter Nachbar habe er die 89-jährige fast jeden Tag gesehen und habe ihr auch das eine oder andere Mal ausgeholfen: “Ich habe ihr immer die Gasflaschen aufgemacht”, erklärt er gegenüber VOL.AT. Der Dornbirner hofft auf ein Happy End für seine rüstige Nachbarin: “Alles Gute, mehr kann ich nicht sagen. Sie ist eigensinning und lässt sich nichts sagen.”

(Red.)

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