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Nach Brand im Wiener Donauzentrum: Arbeiter vor Gericht

Brand im Donauzentrum: Anklage wegen Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst.
Brand im Donauzentrum: Anklage wegen Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Am Freitag muss sich ein Arbeiter am Wiener Landesgericht nach dem spektakulären Brand im Wiener Donauzentrum vom März 2019 verantworten.
Zwei Arbeiter nach Brand angezeigt
Bilder vom Brand

Bei Abbrucharbeiten soll er die Brandschutzvorschriften nicht eingehalten haben. Wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst drohen bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe - und die Ansprüche der Privatbeteiligten.

Arbeiter soll Brandschutzvorschriften missachtet haben

Der Beschuldigte soll am 8. März 2019 mit einem Trennschneider im DZ Eisenstäbe durchtrennt - und die entsprechenden Auflagen nicht eingehalten haben. Offenbar bildete sich ein Glutnest, das am nächsten Tag in der Früh zu einem spektakulären Brand im Bauteil 4 am Eck Wagramer Straße - Siebeckstraße führte. Es wurde letztlich Alarmstufe 4 ausgelöst.

Brand im Wiener Donauzentrum: 200 Feuerwehrleute im Einsatz

Bei der Bekämpfung des Dachbrands standen mehr als 200 Feuerwehrleute im Einsatz. Gegen Mittag wurden die Flammen unter Kontrolle gebracht. Das Donauzentrum wurde mit Ausnahme des Entertainment-Centers Donauplex geschlossen. Erst um 17.30 Uhr konnte "Brand aus" gegeben werden.

Schäden waren geringer als anfangs angenommen

Der Schaden stellte sich geringer als ursprünglich befürchtet heraus, wie eine Begehung am Tag nach dem Großbrand ergab. "Die Wasserschäden im Gebäude sind erfreulicherweise geringer als angenommen. Das Einkaufszentrum hat im Innenbereich nur geringe Schäden erlitten", sagte damals Centermanager Anton Cech.

Dennoch ist die Liste der Opfer- und Privatbeteiligtenvertreter lange und umfasst neben dem Wiener Donauzentrum auch zahlreiche Versicherungen, die am Freitag ihre Ansprüche bei Richterin Beatrix Hornich geltend machen wollen. Die Anklage wirft dem Arbeiter überdies falsche Beweisaussage vor, da er bei der Polizei unrichtige Angaben gemacht haben soll.

(APA/Red)

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