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Mutschler-Erbe ist nun frei

Gerichtliche Auseinandersetzung um Mutschler-Erbe beendet.
Gerichtliche Auseinandersetzung um Mutschler-Erbe beendet. ©VOL.AT
Feldkirch, Lustenau - Der familiäre Erbschaftsstreit um das Vermögen des Lustenauers Willi Mutschler – Opfer im wohl bekanntesten Fall der Testamentsaffäre – ist beendet. Die Mutter und Tante von Richterin Kornelia Ratz lenken ein.
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Der Kampf ums Mutschler-Erbe
Vorbericht: Gestohlene Verlassenschaft

Der mindestens 560.000 Euro schwere Nachlass wird nun unter den 31 gesetzlichen Erben aufgeteilt. Wie berichtet, hatten die Anwälte der beklagten „Alleinerbinnen“ – dabei handelt es sich um die Mutter und die Tante von Richterin Kornelia Ratz – bei einem Zivilprozess im März erstmals außer Streit gestellt, dass es sich beim Mutschler-Testament um eine Fälschung handelt. Nun stimmten sie der von Klagesvertreter Sanjay Doshi vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

Mutschler-Grundstücke werden veräußert

Doshi, der in dem Fall 18 geprellte Erben vertritt und zwei Klagen eingebracht hatte, zeigt sich erfreut, dass „nun doch noch ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden konnte“. Ein Teil des Barvermögens von insgesamt 60.000 Euro sei schon ausbezahlt worden. Die Liegenschaften – zwei Bauplätze und zwei landwirtschaftliche Grundstücke – werden laut Doshi demnächst über einen Notar veräußert und anschließend unter den 31 gesetzlichen Erben aufgeteilt.

Die strafrechtliche Seite

Die strafrechtliche Seite des Falles Mutschler wird erst Mitte Mai beleuchtet. Prominenteste Angeklagte in der Causa ist die Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, Kornelia Ratz. Der Richterin wird vorgeworfen, die Fälschung des Mutschler-Testaments zugunsten ihrer Mutter und Tante in Auftrag gegeben zu haben. Schwer belastet wird sie vom Hauptbeschuldigten Jürgen H., dem ehemaligen Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn, und dessen Bruder.
Ratz weist die Vorwürfe vehement zurück. Allerdings misst Ankläger Andreas Pechatschek dem Geständnis des Gerichtsbediensteten „aufgrund flankierender objektiver Sach- und Zeugenbeweise selbst bei strengsten Prüfungskriterien Wahrheitskonformität“ zu. Die Aussagen der Richterin wiederum nennt er – wörtlich – „geradezu unglaubwürdig und damit massiv belastend und unwahr“.

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